Vorfall auf einer Hattinger Hundewiese
Polizei warnt vor privaten Fahndungsaufrufen
Bezüglich eines Vorfalls am 17. September auf der Hattinger Hundewiese wurde Anzeige erstattet, die Ermittlungen laufen. Allerdings warnt die Polizei dringend vor privaten Aufrufen.
Das Veröffentlichen und auch das Teilen privater Fahndungsaufrufe - insbesondere mit Fotos von "Tätern" oder "Verdächtigen" - stellt einen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte dar und kann empfindliche Strafen zur Folge haben. Nicht umsonst muss die Polizei vor einer Öffentlichkeitsfahndung einen richterlichen Beschluss einholen. Wenn Privatpersonen einen Fahndungsaufruf veröffentlichen, könnten sich der Erstellende, der Veröffentlichende und auch der Teilende strafbar machen. Hierbei kommen Straftatbestände wie Üble Nachrede, Verleumdung und die Verletzung von Bildrechten in Betracht.
Autor:Michael Köster aus Essen |
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