Hattingen
On-Off-Beziehung mit Gewalt - Lügen im Gericht

Der große Sitzungssaal des Amtsgerichtes in Corona-Zeiten.

Eine 38-jährige Sprockhövelerin hatte sich heute wegen Betruges vor dem Strafrichter zu verantworten. Nachdem sich auch nach 90-minütiger Gerichtsverhandlung keine endgültige Klärung der Vorwürfe ergab, muss die Hauptverhandlung mit der Anhörung weiterer Zeugen fortgesetzt werden.

Schon jetzt steht fest, dass einer der heutigen Zeugen mit einem Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage rechnen muss, obwohl Richter Kimmeskamp vorher die Zeugen auf die Folgen und Strafbarkeit der Falschaussage hingewiesen hatte.
Fast neun Monate, nachdem ein 44-jähriger seine Kontoauszüge ausgedruckt hatte, erstattete er Mitte Oktober 2019 Strafanzeige gegen seine frühere 38-jährige Verlobte. Sie soll unberechtigt 1.500 Euro von seinem Konto überwiesen und viermal eine Amazon-Abbuchung für gelieferte Waren von seinem Konto veranlasst haben. Ein Bekannter habe ihm den Hinweis gegeben, seine Kontoauszüge zu prüfen, da die Angeklagte damit geprahlt habe, er hätte sowieso keinen Überblick über sein Konto.
„Unberechtigt stimmt nicht“, sagte die Angeklagte, „mein früherer Verlobter ist in Bankangelegenheiten zwar vollkommen unerfahren und kennt sich auch im Internet nicht aus. Ich habe aber immer alles mit ihm vorher besprochen und dann veranlasst“.

Zoff in der Beziehung

Nun verlief die ON-OFF-Beziehung zwischen den beiden in Sprockhövel nicht „störungsfrei“, es gab wiederholt Streitigkeiten, Auszüge aus der Wohnung, Polizeieinsätze mit Wohnungsverweisungen und Verfahren vor dem Familiengericht.
Nachdem die Angeklagte Anfang Dezember 2019 aus der Wohnung des 44-Jährigen ausgezogen war und dieser ein Teil ihrer Möbel behalten hatte, soll man sich, so die Angeklagte, auf eine Ausgleichszahlung von 1.500 Euro geeinigt haben. Der 44-Jährige habe selber den Überweisungsauftrag zu Lasten seines Kontos und zur Gutschrift auf ihr Konto unterschrieben.
Das wiederum bestritt der 44-Jährige energisch, zumal seine Unterschrift auf dem Überweisungsträger mit seiner normalen Unterschrift nicht übereinstimme und auch sein Kreditinstitut ihm diesbezüglich bereits die 1.500 Euro erstattet habe. Er gab direkt im Gericht eine weitere Unterschriftsprobe ab.
Der neue Lebensgefährte der Angeklagten bestätigte dann, kurz vor Weihnachten 2019 zufällig zu Besuch in die Wohnung gekommen zu sein, als der 44-Jährige mit der Angeklagten über den finanziellen Ausgleich sprach. Er schilderte gesehen zu haben, dass beide gemeinsam einen Überweisungsauftrag ausgefüllt und der 44-Jährige diesen unterschrieben hätte.
Richter Kimmeskamp ordnete dann die Ladung eines weiteren Zeugen und die Fortsetzung der Hauptverhandlung an, um Klarheit über die gegenteiligen Aussagen zu gewinnen, denn einer hat gelogen. Erst dann ist mit einem Urteil zu rechnen.

Ergänzung: § 153 Strafgesetzbuch - Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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