Amtsgericht Hattingen
Omas Beerdigung nicht bezahlt – Einsame Gerichtsverhandlung

Hier ein Archivbild des städt. Friedhofes in Niedersprockhövel. Die Beerdigung im Beitrag fand aber in Hattingen statt.
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Betrug lautete der Anklagevorwurf gegen eine 52-jährige aus Hattingen, die beim Bestatter die für ihre Oma beauftragte Beerdigung nicht vollständig bezahlte.

Es war eine fast einsame Verhandlung vor dem Strafgericht, die Angeklagte war zum wiederholten Male mit krankheitsbedingtem Attest nicht erschienen, die einzige Zeugin fehlte entschuldigt wegen starkem Husten. Die Gerichtsparteien erörterten dann ohne Angeklagte und Zeugen den Einspruch gegen einen Strafbefehl über 150 Tagessätze einkommensabhängig zu je 10 Euro, also über eine fällige Strafe in Höhe von 1.500 Euro.
Betrug soll die Hattingerin begangen haben, als sie 2019 eine Beerdigung beauftragte und diese bis heute beim Bestatter nicht vollständig bezahlte.
Irgendwann war es der Hattinger Bestatter leid und erstattete Strafanzeige wegen Betruges. Nach dem Tod einer alten Dame hatte deren Enkelin, die die Verstorbene zu Lebzeiten betreut haben will, im Frühjahr 2019 eine Beerdigung beauftragt und erhalten.
„Die Enkelin hat keinen Zweifel daran gelassen, dass sie das nicht bezahlen kann, denn auf meine entsprechende Frage hin sagte sie zu mir, machen sie sich keine Sorge, mein Freund ist bei der Polizei, ich kann das bezahlen“, sagte die Bestatterin auf Pressenachfrage.
Die Rechnung über die Beisetzung lautete auf 2.680 Euro. „Meine Mandantin hat alleine etwa 1.500 Euro separat für die Friedhofsgebühren bezahlt und sich darauf verlassen, dass andere Verwandte, wie abgesprochen, sich an den Kosten des Bestatters beteiligen“, sagte Rechtsanwalt Verkamp. Nur zwei Beträge a 700 Euro wurden dann allerdings an die Bestatterin überwiesen, auf 1.280 Euro blieb sie bis heute sitzen.
Rechtsanwalt Verkamp wies auf die durch Corona bedingte finanziell angespannte Situation seiner Mandantin hin und plädierte für eine Einstellung des Verfahrens, da seine Mandantin bei der Beauftragung der Beerdigung von einer zugesagten finanziellen Beteiligung durch andere Verwandte ausgegangen war.

Gerichtssaal ist kein Basar

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte dann aber bei Einstellung des Verfahrens, eine zusätzliche Geldauflage gegen die Angeklagte zu verhängen, bei deren Höhe er trotz mehrmaliger Bemühungen des Strafverteidigers auf Reduzierung kein Entgegenkommen signalisierte.
Richter Kimmeskamp stellte dann mit Zustimmung aller Gerichtsparteien das Verfahren gegen die 52-jährige aus Hattingen gegen Auflage vorläufig ein. 1.280 Euro muss die Hattingerin jetzt noch in sechs monatlichen Raten an die Bestatterin zahlen, zusätzlich 400 Euro Geldauflage in monatlichen Raten an die Hattinger Alzheimer Gesellschaft.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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