Messerstich Martin-Luther-Straße
Notwehr anerkannt -Schwurgericht spricht obdachlosen Hattinger frei

Der angeklagte Hattinger verließ als freier Mann den Gerichtssaal. Hier neben seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Aykan Akyildiz, der auf Freispruch plädiert hatte.
  • Der angeklagte Hattinger verließ als freier Mann den Gerichtssaal. Hier neben seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Aykan Akyildiz, der auf Freispruch plädiert hatte.
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Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte 66 Jahre alte obdachlose Hattinger war wegen versuchten Totschlags angeklagt und verließ heute als freier Mann den Gerichtssaal. Am dritten und letzten Verhandlungstag sprach ihn die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Essen frei und billigte ihm wegen der erlittenen Untersuchungshaft Haftentschädigung zu.

Der obdachlose Hattinger wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, am 1.11.2018 gegen 6:30 Uhr in der Nähe einer Parkbank auf der Martin-Luther-Straße während eines Streits einem Hattinger mit einem Messer in den Bauch gestochen und diesen dabei lebensgefährlich verletzt zu haben.

Zu Beginn des dritten Verhandlungstages hatte zuerst der Gerichtsgutachter Dr. med. Frank Sandlos das Wort. Er schilderte das bewegte Leben des Angeklagten und dessen Persönlichkeitsstrukturen. Trotz seines ereignisreichen Lebens unter Berücksichtigung seiner seit Jahren andauernden Obdachlosigkeit erkannte der Gerichtssachverständige zwar eine etwas skurrile Persönlichkeit, sonst aber keine psychopathologischen Auffälligkeiten.

Staatsanwältin Erl sah am Ende der Beweisaufnahme die Anklagevorwürfe bestätigt und beantragte gegen den mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Hattingen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren zu verhängen.

Rechtsanwalt Akyildiz plädiert auf Freispruch
Das sah der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Akyildiz anders. Er wies daraufhin, dass sich sein Mandant am Tattag morgens auf der Parkbank schlafen gelegt hatte. Unsanft sei er dann von einem der Geschädigten, der mit seinem Bekannten die Nacht durchgefeiert und alkoholisiert gewesen sei, geweckt, provoziert und beleidigt worden.

Der Freund des Geschädigten musste sich in einem Gebüsch erleichtern und sei dann plötzlich aus dem Gebüsch gesprungen. Dadurch sah sich sein aus dem Schlaf gerissener Mandant plötzlich zwei Angreifern gegenüber. Da habe er eine Abwehrhaltung eingenommen und zum Selbstschutz ein Messer vor sich gehalten. In dieses Messer sei dann einer der Geschädigten gefallen.

Rechtsanwalt Akyildiz bezweifelte den Wahrheitsgehalt der Aussagen der Geschädigten und zeigte dieses an verschiedenen Widersprüchen auf. Am Ende seines Plädoyers sah er das Merkmal gerechtfertigter Notwehr zur Selbstverteidigung seines Mandanten bestätigt und plädierte auf Freispruch für den Angeklagten aus Hattingen.

In seinem ausführlichen Schlusswort vor der Urteilsverkündung erklärte der Angeklagte, dass er sich nur verteidigt habe. Was dann passiert sei, tue ihm leid. Im Übrigen lasse er sich nicht durch Gewalt leiten.

Richter Schmitt verkündete dann nach Beratung der Schwurgerichtskammer das Urteil, sprach den Angeklagten frei und hob den Haftbefehl auf. Für die Zeit der erlittenen Untersuchungshaft ist der Hattinger finanziell zu entschädigen.

Richter Schmitt wies daraufhin, dass die Schwurgerichtskammer Zweifel hatte, dass sich die Tat so abgespielt haben soll, wie es die beiden Geschädigten geschildert haben. Die Kammer sah die Einlassungen des Angeklagten authentischer an und bewertete das Verhalten des Angeklagten als Notwehr und den Messereinsatz unter diesen Umständen als gerechtfertigt.

Richter kritisiert Tankstellen-Kunden wegen unterlassener Hilfeleistung
Der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer kritisierte das Verhalten einiger Kunden in der Hattinger Tankstelle, in die sich der Schwerverletzte nach der Tat geschleppt hatte. Ein Kunde hatte den Tankstellen-Servicemitarbeiter kritisiert, der sich um den Schwerverletzten kümmerte anstatt ihm Zigaretten zu verkaufen. Gegen eine Krankenschwester, die in der Tankstelle anstatt zu helfen darauf hingewiesen haben soll, sie habe Feierabend, regte der Vorsitzende Richter an, die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen.

Der Angeklagte konnte nach der Urteilsverkündung als freier Mann den Gerichtssaal verlassen. Seine eingezogene und von ihm sehr vermisste Gitarre und seine Mundharmonika wird er von der Staatsanwaltschaft jetzt sofort zurückbekommen.

Gegen das Urteil können Staatsanwaltschaft und Nebenkläger innerhalb einer Woche noch Rechtsmittel einlegen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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