STADTSPIEGEL vor Ort
Noch kein Urteil im Elfringhauser-Taxi-Raub-Prozess – „Angeklagte im Drogensumpf untergegangen“ – Urteil erst am 8. April

Die Angeklagten des Elfringhausener-Taxi-Raub-Prozesses mit ihren Rechtsanwälten Salewski (hinten), Wülfing (v.re.) und Kaps (v.li.).
  • Die Angeklagten des Elfringhausener-Taxi-Raub-Prozesses mit ihren Rechtsanwälten Salewski (hinten), Wülfing (v.re.) und Kaps (v.li.).
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Am zweiten Verhandlungstag im Elfringhauser-Taxi-Raub-Prozess erläuterte der Gerichtsgutachter Dr. Jörg Heller seine Gutachten über die beiden Hauptangeklagten, den 26- und 28 Jahre alten Wuppertaler. Die Strafkammer wird erst am zusätzlich anberaumten dritten Verhandlungstag, dem 8. April 2019, ein Urteil sprechen.

Beide Angeklagte kommen aus schwierigen Familienverhältnissen, erlebten schon in der Kindheit Alkoholmissbrauch und Gewalterfahrung. Als Heranwachsende steigerten sie ihren Alkohol- und Drogenkonsum, begingen im Rahmen der Beschaffungskriminalität zahlreiche Straftaten.

Der 28-Jährige Haupttäter ist bereits zehnmal vorbestraft, der 26-jährige Mitangeklagte hat ebenfalls zehn Einträge im Bundeszentralregister. Auch der dritte Täter, der 29-jährige Angeklagte ist siebenmal vorbestraft.

Nach dem aktuellen Stand der Beweisaufnahme ist die Strafkammer der Auffassung, dass der Tatbeitrag dieses Angeklagten nicht mehr als besonders schwerer Raub, sondern nur noch als versuchte Nötigung zu bewerten sei, da er im Laufe der Tat „nur“ einmal die Hand des Taxifahrers festgehalten habe.
Bei den anderen beiden Hauptangeklagten steht weiterhin der Vorwurf des gemeinschaftlich begangenen besonders schweren Raubes.

Der Gerichtsgutachter empfahl bei diesen beiden aufgrund der immer noch bestehenden Drogenabhängigkeit die weitere Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt für mindestens je zwei Jahre. Ansonsten bestünde weiterhin eine Gefahr der Beschaffungskriminalität durch die Angeklagten.

Taxifahrer nimmt Schmerzensgeldangebot an
Rechtsanwalt Tim Salewski erklärte im Namen seines 29-Jährigen Mandanten, dass er mit dem Rechtsanwalt des überfallenen Taxifahrers einen Vergleich geschlossen habe. Sein Mandant akzeptiere einen Betrag von 15.000 als zu zahlendes Schmerzensgeld, wenn allerdings die ersten fünftausend Euro in Raten pünktlich gezahlt worden sind, erlässt der Taxifahrer im Rahmen des Vergleiches mit diesem Täter die restlichen zehntausend Euro. Das von den anderen Tätern an den Taxifahrer zu zahlende Schmerzensgeld steht noch nicht fest.

Hochschwangere Frau mit Kabelbindern gefesselt
Als der Vorsitzende der Großen Strafkammer dann die Urteilsbegründung des zuletzt gegen die Hauptangeklagten ergangenen Urteils des Landgerichtes Wuppertal aus dem letzten Jahr verlas, setzte beklemmende Stille im Gericht ein.

Im Verlaufe eines Raubüberfalles auf eine Familie mit Kleinkind in Wuppertal, als Rachefeldzug im Auftrag einer Bekannten, wurde eine hochschwangere Frau in ihrer Wohnung im Beisein ihres Kleinkindes und Ehemannes geschlagen. Sie wurde mit Kabelbindern an Händen und Füßen gefesselt. Das Gericht wertete die Tat als extrem brutal und verhängte Freiheitsstrafen von fünf Jahren bzw. fünf Jahren und sechs Monaten gegen die beiden Hauptangeklagten.

Vor dem Ende der Beweisaufnahme im Taxi-Raub-Prozess stellten dann die Rechtsanwälte der Hauptangeklagten plötzlich den Beweisantrag, die Polizeibeamten, die am Tattag an der Einsatzstelle waren, vor Gericht zu befragen. Dadurch sollen noch Details geklärt werden, wer von den Tätern aufgrund der damaligen Schilderung des Taxifahrers welche Handlung begangen hat. Ob sich daran die Beamten nach über 2 Jahren noch erinnern können, wird sich herausstellen.

Der Prozess wird jetzt am Montag, 08. April 2019, ab 13 Uhr fortgesetzt. Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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