Amtsgericht Hattingen
Mit Nacktbildern genötigt – Ende einer Beziehung

Foto: Sprockhövel

Ein 34-jähriger Hattinger hatte sich jetzt wegen sexueller Nötigung und Verbreitung pornografischer Schriften vor dem Strafrichter zu verantworten.

Auf der Hundewiese lernten sich im Februar 2020 der arbeitssuchende Angeklagte und seine spätere Bekannte, eine 32-jährige Hattingerin, kennen. Sieben Monate dauerte dann die Beziehung, bis die Hattingerin Ende September 2020 Strafanzeige gegen den 34-Jährigen stellte.
Ganz harmonisch scheint die Beziehung vorher nicht verlaufen zu sein. Mal war sie intensiver, dann wollte man sich nur noch auf eine „Freundschaft-Plus“ mit vielleicht gelegentlichem Sex einigen. Als der Angeklagte in Süddeutschland auf Montage war, fuhr die Hattingerin 600 Km zu ihm in sein Hotel, um dort eine gemeinsame Nacht zu verbringen.

Nacktbilder als Druckmittel

In diesem Hotelzimmer fertigte dann der Angeklagte von seiner Freundin Nacktbilder an. „Ich habe bei zwei Bildern darauf geachtet, dass mein Gesicht nicht zu erkennen ist“, sagte dazu die Hattingerin als Zeugin aus. Von einem weiteren Nacktbild von ihr will sie allerdings nichts gewusst haben.
Als dann die Beziehung von ihr beendet wurde, setzte der Angeklagte die Nacktbilder seiner Freundin als Druckmittel gegen sie ein. Er schickte ihr die Bilder und wollte damit erreichen, dass sie sich noch einmal aussprechen sollten und Sex miteinander hätten. Anderenfalls würde er die Bilder in Hattingen veröffentlichen und seine Freundin bloßstellen. Auch ein Bild seines Geschlechtsteils schickte er ihr unaufgefordert.

Polizei beriet Geschädigte

„Er akzeptierte einfach nicht, mich in Ruhe zu lassen“ sagte die Hattingerin aus. „Ich mach Dir Dein Leben zur Hölle“, soll ihr der Angeklagte angedroht haben und wollte sie auch bei ihrer Arbeitsstelle aufsuchen. Sie ließ sich von der Polizei beraten, die dann beim Angeklagten in dessen Wohnung eine „Gefährderansprache“ durchführte und jeden Kontakt zur Hattingerin untersagte. Trotzdem rief dieser danach noch die Geschädigte an. „Ich war alkoholisiert, habe mich dann aber am nächsten Tag bei ihr entschuldigt und ab dann alle Kontakte abgebrochen, ergänzte dazu der 34-Jährige. Im Gerichtssaal nahm die Hattingerin eine entsprechende Entschuldigung des Angeklagten an.

Staatsanwältin: 9 Monate Freiheitsstrafe

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte auf neun Monate Freiheitsstrafe für die versuchte sexuelle Nötigung mit Beleidigung und für das Versenden seines Nacktbildes. Für den nicht vorbestraften Angeklagten könne die Strafe allerdings für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. 150 Stunden gemeinnützige Arbeit solle er außerdem ableisten.

Strafverteidiger war anderer Meinung

„Mein Mandant wollte am Ende weiterhin eine rein sexuelle Beziehung haben und hat das gegenteilige Signal seiner früheren Freundin einfach nicht richtig verstanden“, sagte Rechtsanwalt Sentner in seinem Plädoyer. Er betonte die Alkoholprobleme seines Mandanten und sah eine Tatbestandsverwirklichung nicht erfüllt. Für die seiner Meinung nach verbliebene Beleidigung der Hattingerin sah er eine Verwarnung mit Strafvorbehalt als angemessen an und bat für seinen reuigen Mandanten um Verhängung einer geringen Geldstrafe.
Diesem Antrag folgte dann Richter Kimmeskamp in seinem Urteil und verwarnte den Angeklagten wegen des Versuches der sexuellen Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung. Drei Jahre muss sich der Angeklagte jetzt straffrei führen und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Anderenfalls werden 2.400 Euro Geldstrafe fällig. Während Strafverteidiger und Angeklagter den Urteilsspruch direkt akzeptierten, kündigte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft an, die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen zu wollen.
Durch die Verwarnung mit Strafvorbehalt hat der Angeklagte die Chance, vor einem 20 Jahre lang gespeichterten Eintrag im Bundeszentralregister wegen sexueller Nötigung verschont zu bleiben und später noch ein "sauberes" polizeiliches Führungszeugnis zu erhalten.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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