Hattingen
Mit gefundener Scheckkarte Geld abgehoben – 1.000 Euro Geldstrafe

Ein 54-Jähriger Hattinger wurde heute wegen Diebstahls einer Scheckkarte und wegen unerlaubter Verfügung an einem Geldautomaten zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der 83-jährige Geschädigte aus Bochum wollte Ende März 2018 bei einer Bank in Welper eine Überweisung tätigen. Dazu hatte er von zuhause seine Geldtasche mitgenommen, in der sich aber auch seine Kreditkarte, seine Scheckkarte und die dazugehörige Geheimnummer befanden.

"Fundsache" nicht abgeliefert

Bei dem anschließenden Besuch eines Baumarktes am Büchsenschütz ließ er dann seine Scheckkarte mit der dazugehörigen Geheimnummer auf dem Auto liegen. Der zufällig vorbeikommende 54-jährige Angeklagte entdeckte dann Scheckkarte und Geheimnummer und verfügte damit am Geldautomaten einer Bank in Welper. Als er am Tage danach bei der Sparkasse in Welper noch einmal mit der Karte Geld abheben wollte, wurde die Karte vom Geldautomaten einbehalten, denn der Geschädigte hatte inzwischen die Karte sperren lassen und die Polizei verständigt.
„Ich schwöre, dass ich nur 100 Euro abgehoben habe und bei meinem zweiten Versuch, als ich 500 abheben wollte, wurde die Karte direkt eingezogen“, sagte der Angeklagte, der auch bestritt, am Tage darauf bei der Sparkasse versucht zu haben, mit der „gefundenen“ Karte Geld zu verfügen.
Die EDV-Auswertungen der Welperaner Bank und die der Sparkassenfiliale sowie die Aufzeichnungen aller Videokameras widerlegten allerdings diese Einlassung des Angeklagten, der gesundheitlich „angeschlagen“ wirkte. Die EDV-Protokolle bestätigten, dass Ende März 2018 direkt nacheinander zweimal 500 Euro am Geldautomaten verfügt wurden. Auf den Videobildern ist der Angeklagte deutlich zu erkennen.

Bank erstattete den Betrag

Der geschädigte Bochumer hat von der Bank den Betrag von 1.000 Euro erstattet bekommen, obwohl er die Sorgfaltspflicht, Geheimnummer und Scheckkarte getrennt voneinander aufzubewahren, missachtet hatte.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte als Strafe für den Diebstahl der Scheckkarte und für die verbotswidrige Verfügung am Geldautomaten eine Gesamtgeldstrafe von 1.200 Euro zu verhängen.
„Mein Mandant ist zwar vorbestraft, allerdings verhält er sich seit vielen Jahren straffrei und hat ja auch diese "typische" Gelegenheitstat heute gestanden, wenn auch nur mit einem Betrag von 100 Euro“, führte Rechtsanwalt Salewski aus und beantragte für seinen Mandanten eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder eine „kleine Gesamtgeldstrafe“.
1.000 Euro Geldstrafe wegen Diebstahls und Computerbetrug verhängte dann Richter Kimmeskamp gegen den Hattinger. In seiner Urteilsbegründung erwähnte der Richter, dass die EDV- und Videoauswertungen deutlich bewiesen hätten, dass es der Angeklagte war und kein anderer.

Hinweis :
Bei Verlust einer Giro- oder Kreditkarte :

  • Zentraler Sperr-Notruf 116 116

Diese einheitliche Notrufnummer sollten Sie sich merken oder ins Handy speichern: 116 116. Wenn Sie Ihre Debitkarte oder Kreditkarte verloren haben, können Sie diese hier sofort sperren lassen – genau wie Ihren Online-Banking-Account. An 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr. Im Inland ist der Notruf für die Sperrung kostenlos.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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