Mietstreitigkeiten vor Gericht – Bitteres Ende einer Freundschaft

Vor der Zivilkammer des Amtsgerichtes wurden jetzt die Klageansprüche eines Vermieters gegen seinen früheren Mieter verhandelt. Am Ende der teils sehr emotionalen Güteverhandlung nahmen die streitenden Parteien den Vergleichsvorschlag des Richters an. Dreitausend Euro erhält jetzt der Vermieter noch von seinem früheren Mieter.

Der beklagte Mieter war früher ein guter Bekannter des Vermieters. Dieser bot ihm vor Jahren eine Wohnung an, als der Beklagte mit seiner Frau in eine „finanzielle Schieflage“ geraten war und eine Wohnung suchte.

Man einigte sich schnell über den Umbau der freien Wohnung, um diese den familiären Bedürfnissen des beklagten Mieters anzupassen. Ein neues Bad wurde eingebaut, Fliesen erneuert, Kinderzimmer geschaffen. Der beklagte Mieter nutzte aufgrund seiner damals „ungünstigen Bonität“ mit seiner Familie auch einen Telefonanschluss, der auf den Namen seines Vermieters lief. Auch hatte der beklagte Mieter keinen eigenen Stromzähler nur für sich.

Im Laufe der Jahre wurde das anfangs gute Mietverhältnis getrübt. Der Vermieter erhöhte aufgrund der anfallenden Kosten die Nebenkostenumlage, deren Höhe bestritten und das Mieterverhältnis später beendet wurde. „Elf Euro pro Quadratmeter für so eine Wohnung zahlen zu müssen, war total überhöht“, sagte der beklagte Mieter im Gericht und zählte zahlreiche Beeinträchtigungen auf, die er auf dem Grundstück seines gewerblichen Vermieters im Hattinger Außenbereich erdulden musste.
In dem Zivilstreit bestritt er auch die Höhe und die Berechnungsart der gegen ihn erhobenen noch offenen Forderungen aus Stromkosten, Telefonkosten, Wasser und Abwasser.

In der öffentlichen Gerichtsverhandlung ging es dann mit gegenseitigen Schuldvorwürfen um Wohnungsdetails, z.B. um den hohen Stromverbrauch eines Handtuchtrockners im Bad, der natürlich Kosten verursachte. Die Häufigkeit der Waschmaschinennutzung, des Wäschetrockners und die Kosten der Telefon- und Internetnutzung wurden ganz unterschiedlich bewertet und teils emotional diskutiert.

Heftige persönliche Vorwürfe im Gerichtssaal – der Richter blieb cool
Trotz gegenseitiger heftiger, teils persönlicher Vorwürfe zwischen Vermieter und Mieter führte Richter Rüddel souverän und ruhig durch den Zivilstreit.

Da zahlreiche frühere Vereinbarungen der streitenden Parteien nur mündlich und nicht schriftlich geregelt wurden, war die Beweislage umstritten. Klare schriftliche Regelungen bzw. schriftliche Bestätigungen der getroffenen Vereinbarungen rund um dieses Mietverhältnis hätten beiden Streitparteien viel Ärger und Kosten erspart.

Dreitausend Euro für den Vermieter
Richter Rüddel lotete beharrlich mit den streitenden Parteien einen Vergleichsbetrag aus, mit dem der Zivilstreit beendet werden könnte. Nach wechselseitigen Beratungen der Parteien mit ihren jeweiligen Rechtsanwälten stimmten diese dann am Ende der fast zweistündigen Verhandlung dem Vergleichsvorschlag des Richters zu.

Während der Vermieter als Kläger dem Betrag von dreitausend Euro, den er jetzt noch von seinem früheren Mieter erhält, mit „Bauchschmerzen“ zustimmte, erteilte der frühere Mieter dem Betrag mit seiner Bewertung über seinen früher Vermieter, "Hauptsache, den sehe ich nie wieder", die Zustimmung.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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