Spielsüchtige Sozialarbeiterin "verzockte" Geld Anderer
Landgericht muss jetzt über Strafmaß entscheiden
Eine frühere Sozialarbeiterin aus Sprockhövel stand bereits mehrmals vor dem Strafrichter und wurde zuletzt Anfang September wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Jetzt muss die nächste Instanz, das Landgericht Essen, neu über dieses Strafmaß entscheiden.
Über 20 Fälle des Betruges gehen seit Jahren auf das Konto der Angeklagten. Unter Einbeziehung bzw. Auflösung früherer Urteile wurde sie Anfang September wegen Betruges von den Richtern des Hattinger Schöffengerichtes zu Freiheitsstrafen von insgesamt drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und bleibt in Haft.
Ihre Spielsucht und deren Auswirkungen hatte die Angeklagte nach eigener Aussage jahrelang verheimlicht. Unter dem Vorwand, Handyverträge, die auf den Namen ihres Vaters liefen, verlängern zu müssen, hatte sie diesen zu einem Video-Ident-Verfahren überredet und ohne sein Wissen damit im Jahre 2016 bei einer Bank auf seinen Namen einen Kredit von 8.500 Euro aufgenommen und die Raten später nicht regelmäßig gezahlt. Wiederholt hatte sie auch hochwertige Waren über ebay angeboten, dafür Gelder kassiert, die Waren aber weder besessen noch geliefert.
Spielsucht mit Sportwetten
Ihre Spielsucht mit Sportwetten soll seit Jahren der Grund sein, warum sich die Angeklagte in der Vergangenheit hoch verschuldete und diverse Betrugstaten beging. „Das ist bei mir irgendwann völlig außer Kontrolle geraten“, sagte die Sprockhövelerin vor Gericht aus.
Als frühere Sozialarbeiterin hätte man erwarten können, dass sie sich viel früher geeigneten Behandlungsmethoden ihrer Sucht unterzogen hätte. Immer weiter jahrelang Straftaten zulasten vieler Geschädigter zu begehen, die dadurch Geld verloren haben, bleibt von den Richtern zu bewerten.
Während Staatsanwältin Kaufmann zuletzt unter Aufhebung früherer Urteile auf Verhängung einer Gesamtstrafe von 5 Jahren ohne Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betruges plädierte, setzte sich Strafverteidiger Dr. Hanisch für seine geständige Angeklagte für eine Freiheitsstrafe ein, die zur Bewährung mit entsprechender Auflage der Behandlung in einer Fachklinik ausgesetzt werden sollte.
Nachdem die Richter des Hattinger Schöffengerichtes gegen die Sprockhövelerin eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verkündeten, legte Rechtsanwalt Dr. Hanisch im Namen der Angeklagten Berufung gegen diesen Urteilsspruch ein.
Wie Pressesprecherin Oberstaatsanwältin Milk auf Nachfrage dem STADTSPIEGEL mitteilte, hat auch die Staatsanwaltschaft inzwischen gegen den Hattinger Richterspruch Berufung eingelegt. Somit wird sich jetzt die Berufungskammer des Landgerichtes in Essen mit diesem Fall beschäftigen und demnächst ein Urteil der zweiten Instanz verkünden.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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