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Ladendieb findet Geschäftsausgang nicht mehr

Der 33 Jahre alte Angeklagte spricht kein Wort Deutsch, ist seit einem Monat in Deutschland, möchte auch hierbleiben und arbeiten. Sein Start in Hattingen verlief allerdings recht turbulent.

Die letzten zwei Wochen lernte er Untersuchungshaft kennen und wurde aus der Arrestzelle des Amtsgerichtes in den Gerichtssaal geführt.

Staatsanwalt Kocherscheidt beschuldigte ihn, Anfang Juni in einem Warenhaus auf der Großen Weilstraße Waren im Wert von 510 Euro gestohlen zu haben. Weiterhin wurde er bei einem Ladendiebstahl in einem Kaffeegeschäft erwischt.

Die Dolmetscherin, die aus dem polnischen für den Angeklagten übersetzte, bestätigte, dass er sich an die Taten nicht bzw. nur schemenhaft erinnern würde.

Mit über drei Promille Blutalkohol „geklaut“
Das klang glaubhaft, zumal die Polizei bei ihm bei einer Tat 3,4 Promille feststellte, bei der Tat im Warenhaus auf der Großen Weilstraße waren es 2,4 Promille Blutalkohol.

Er hatte in dem Kaufhaus einen Koffer ausgewählt und diesen mit verschiedenen Waren vollgepackt. Weitere Waren verstaute er in seinen Taschen. Allerdings hatte ihn ein Ladendetektiv bereits im Fokus, weil eine Verkäuferin bei dem Angeklagten bereits am Vortag den versuchten Diebstahl eines Rasierapparates verhindert hatte.

„Ich glaube, er fand den Ausgang nicht mehr, weil er so betrunken war“, sagte der Ladendetektiv als Zeuge aus. Der Angeklagte hatte nämlich durch den Notausgang das Warenhaus verlassen und dadurch zusätzlichen Alarm ausgelöst.

Nach eigenen Angaben ist der Angeklagte bereits in seinem Heimatland wegen Körperverletzung vorbestraft. Diese Vorstrafe ist in Deutschland allerdings nicht zu berücksichtigen.

Da der Hattinger-Neubürger bereits seit dem Tattag in Untersuchungshaft saß, beantragte der Staatsanwalt, für den Ladendiebstahl eine Geldstrafe von 800 Euro zu verhängen und den Haftbefehl aufzuheben. Vorher hatte der Strafverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Salewski, erfolgreich an das Gericht plädiert, die Ahndung des Kaffeediebstahls einzustellen, weil sein Mandant aufgrund der bei ihm festgestellten 3,4 Promille Blutalkohol schuldunfähig gewesen sei.

Richter Kimmeskamp verhängte dann eine Geldstrafe von 700 Euro, hob den Haftbefehl auf und nahm zur Kenntnis, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft keine Entschädigungsansprüche stellt.

Ergänzung :
Nach Mitteilung des Handelsforschungsinstitutes EHI wurden im Jahre 2018 im Einzelhandel Waren im Wert von rund 3,75 Milliarden Euro gestohlen, eine Steigerung von rund sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Trotz Videokameras, elektronischer Sicherung und Mitarbeiterschulungen. Immer öfter sind organisierte Banden am Werk.

Vor allem Kunden stehlen
Täter sind Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten oder Servicekräfte. Gut 60 Prozent des Schadens verursachten Kunden. Jeden Tag stehlen sie laut der Kölner Handelsexperten Ware im Wert von etwa 7,7 Millionen Euro. Im Jahr sind das 2,4 Milliarden Euro. Knapp 27 Prozent der Diebstähle gehen auf das Konto von Mitarbeitern, etwa eine Milliarde Euro. Weitere gut neun Prozent verursachen Lieferanten und Servicekräfte.

Fast zwei Drittel der ermittelten Tatverdächtigen sind laut Polizeistatistik männlich. Der Ausländeranteil sei überdurchschnittlich hoch und der Anteil der Mehrfachtäter betrage rund 60 Prozent, berichtete das EHI. Fast jeder zehnte erwischte mutmaßliche Ladendieb stand zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss harter Drogen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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