Hattingen
Ladendetektiv muss Ordnungsgeld zahlen

Es war die letzte der fünf Hauptverhandlungen an diesem Montag im Amtsgericht. Da der Ladendetektiv als wichtiger Zeuge unentschuldigt fehlte, muss er jetzt 150 Euro Ordnungsstrafe zahlen oder für drei Tage ins Gefängnis gehen. Die Hauptverhandlung muss außerdem fortgesetzt werden.

Aber von vorn. Der 86-jährige Angeklagte war nervös, erzählte aber schnell seine Version der Geschichte. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn vorher, Anfang September 2020 eine Tonerkartusche in einem Hattinger Elektronikmarkt im Gegenwert von 103 Euro entwendet zu haben. Ein Ladendetektiv "erwischte" ihn dabei.
Geht schon daher nicht, sagte der 86-Jährige, weil ich überhaupt gar nicht im Elektronikmarkt war. Er erzählte dann, dass sein Drucker zuhause nicht mehr in der gewohnten Qualität Ausdrucke produzierte. Somit will er sich seinen Drucker und noch eine vollständig verpackte Tonerkartusche genommen haben, um beides im Elektronikmarkt vom Service-Mitarbeiter prüfen zu lassen, da er technisch nicht so erfahren sei. Wo und wann er die Reservekartusche gekauft hatte, konnte er nicht mehr sagen. Auch hatte er dazu keine Quittung.
Als er dann mit dem Drucker und seiner noch verpackten Reservekartusche den Markt betreten haben will, soll schon im Eingangsbereich die Überwachungsanlage des Marktes ertönt sein. Der 86-Jährige will daraufhin Panik bekommen, die Kartusche weggeworfen haben und sei weggelaufen. Der Ladendetektiv holte ihn ein und es wurde eine Anzeige erstellt.
Das weitere stimmt auch nicht, sagte der 86-Jährige, denn das mir erteilte Hausverbot von einem Jahr wurde bei meinem Besuch am nächsten Tag direkt aufgehoben und man sagte mir, alles sei erledigt. Im Übrigen koste eine Tonerkartusche für seinen Drucker auch nicht 103 Euro und er habe auch nichts bezahlt, obwohl dies der Ladendetektiv in seiner Anzeige geschrieben hatte.
Jetzt wird der Ladendetektiv erneut geladen und die Hauptverhandlung wird fortgesetzt. Mit den Worten, „die Warterei auf die nächste Verhandlung macht mir zu schaffen und lässt mich bis dahin schlecht schlafen“, verabschiedete sich der betagte Angeklagte von der Staatsanwältin und von Richter Kimmeskamp und wünschte allen noch einen schönen Tag.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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