Aus dem Amtsgericht
Kinderpornografie – Hattinger erhält 14 Monate Gefängnis und Geldstrafe

Ein 47-jähriger Hattinger wurde heute wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und der Hattinger muss 3.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen, der sich um Kinder und Jugendliche mit körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen kümmert.

Als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklage verlas, die Details der Videosequenz über den schrecklichen Missbrauch eines fünfjährigen Mädchens und deren Hilflosigkeit beinhaltete, konnte man im Gerichtssaal eine Stecknadel fallen hören.

Nach Ermittlungen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg hatten Kriminalbeamte Ende Mai 2017 bei dem Angeklagten aus Hattingen eine Wohnungsdurchsuchung vorgenommen und Computer und Smartphones beschlagnahmt.

Auf diesen fanden die Beamten 32 Bild- und 5 Videodateien mit kinderpornografischem Material, welches der Angeklagte auch anderen Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt hatte. Fünf- bis sechstausend Mal wurde davon durch andere Nutzer Gebrauch gemacht.

Ein aufrichtiges, vollumfängliches Geständnis des Angeklagten war im Gerichtssaal zuerst nicht zu vernehmen. Der Hattinger will angeblich zuerst gar nicht bemerkt haben, welche Dateien er auf seinem PC aus dem Internet gespeichert und unbewusst anderen Nutzern zur Verfügung gestellt hatte. Dabei will er sich immer bemüht haben, nichts aus dem Internet runterzuladen, was strafbar ist oder gegen Lizenzbestimmungen verstößt.

Erst später räumte er im Laufe der öffentlichen Hauptverhandlung die Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen ein, zumal die Polizei-Auswertung der Browser-Chronik auf seinem PC intensive pornografische Suchbegriffe ergeben hatte.

In Ihrem Plädoyer am Ende der Beweisaufnahme beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, gegen den bisher nicht vorbestraften Angeklagten tat- und schuldangemessen eine Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten zu verhängen und diese für drei Jahre zur Bewährung auszusetzen. Weiterhin plädierte sie für eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro.

„Mir wäre lieber gewesen, mein Mandant hätte Musik runtergeladen und säße deswegen hier“, sagte Rechtsanwalt Eisel, der den Hattinger vertrat. "Das Schicksal eines missbrauchten Kindes ist besonders strafwürdig", ergänzte er und plädierte an das Gericht, unter Berücksichtigung aller für und gegen seinen geständigen Mandanten sprechenden Fakten eine Gesamtstrafe von einem Jahr zu verhängen und diese zur Bewährung auszusetzen. Weiterhin bat er um eine mäßige Geldauflage.

Richter Kimmeskamp verhängte dann eine Freiheitsstrafe gegen den Hattinger von 14 Monaten und setzte diese für drei Jahre zur Bewährung aus. In dieser Zeit muss sich der Hattinger straffrei führen. Zusätzlich muss er 3.000 Euro in monatlichen Raten an den Verein prokid. E.V. in Herdecke zahlen. Auf die Rückgabe der von der Polizei beschlagnahmten PC und Smartphone verzichtete der Angeklagte.

In Deutschland ist die Zahl der Gewalttaten gegen Kinder nach wie vor hoch. Laut heute veröffentlichter Polizeilicher Kriminalstatistik sind im vergangenen Jahr mehr als einhundert Kinder getötet und mehr als 4.000 misshandelt worden. Stark gestiegen sind demnach vor allem Fälle von Kinderpornografie.

Die Zahl der von der deutschen Polizei bearbeiteten Fälle von Kinderpornografie ist im vergangenen Jahr um 65 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sie sich von rund 7450 auf etwa 12.260 Fälle, wie aus einer Sonderauswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) durch die Deutsche Kinderhilfe, das Bundeskriminalamt (BKA) und den Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung hervorgeht.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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