Unterschlagung
Kein „Wünsch-dir-was“ im Strafgericht – Videoüberwachung überführte Dieb

Ein 32-Jähriger hatte von der Staatsanwaltschaft wegen Unterschlagung einen Strafbefehl erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Am Ende der heutigen Hauptverhandlung wurde es noch teurer für den Täter, der in einem Sprockhöveler Unternehmen Waren im Wert von 6.150 Euro unterschlagen hatte.

Der Angeklagte brauchte zur Verständigung keinen Dolmetscher. Er verweigerte darüber hinaus alle Angaben zu den Vorwürfen, die ihm die Staatsanwaltschaft machte. Sein Versuch, zusammen mit seinem Rechtsanwalt am Ende der Beweisaufnahme mit Amtsgerichtsdirektor Dr. Amann über das Strafmaß wie auf einem Basar zu verhandeln, misslang.

Der 32-jährige Angeklagte aus Wuppertal war zum Tatzeitpunkt im April letzten Jahres als Kurierfahrer eines Subunternehmens beschäftigt, welches von einem Logistikunternehmen aus Sprockhövel Autoersatzteile zu Kunden in ganz NRW auslieferte. Die Vorgabe des Sprockhöveler Betriebes an die Kurierfirmen, für die Transporte nur nicht vorbestrafte Mitarbeiter einzusetzen, muss bei dem Subunternehmer wohl nicht beachtet worden sein, denn der Angeklagte hat bereits sechs Vorstrafen im Bundeszentralregister.

Kontobelastung aber keine Ware
„Die Kuriere kommen täglich zu uns, holen sich im Lager aus entsprechenden Fächern die für sie bereitgelegten Waren und Lieferscheine, laden sie ein und bringen sie zum Kunden“, sagte ein verantwortlicher Mitarbeiter des großen Logistikunternehmens aus Sprockhövel als Zeuge aus.
Als ein Kunde seines Unternehmens eine Kontobelastung reklamierte, weil er keine Ware dazu erhalten hatte, begannen die Recherchen. Schnell flog die Straftat auf. Die Auswertung der im Auslieferungslager installierten Aufzeichnungen der Videokameras erhärteten schnell den Verdacht der Unterschlagung gegen den Angeklagten.

Videokameras zeichneten Straftat auf
Im Gerichtssaal wurden die Videosequenzen abgespielt, auf denen zu sehen war, wie der Auslieferungsfahrer in ein nicht für ihn bestimmtes Fach gegriffen, Waren und danach auch die dazugehörenden Lieferscheine an sich genommen hatte.

Kurz nach der Tat soll dann der Chef des Angeklagten die unterschlagenen Waren an die Sprockhöveler Firma fast vollständig zurückgebracht haben, der restliche Fehlbetrag beträgt 347 Euro.

Verteidigung der Rechtsordnung
Am Ende der Beweisaufnahme und nach den Plädoyers der Staatsanwältin und des Verteidigers sprach Dr. Amann dann sein Urteil. Der bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte wurde wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. In dieser Zeit muss er sich straffrei führen. Er muss außerdem 600 Euro an die Lebenshilfe zahlen, 374 Euro dem geschädigten Unternehmen erstatten und die Prozesskosten begleichen.

In seiner Urteilsbegründung bewertete Richter Dr. Amann die verschiedenen Versuche des bereits einschlägig mehrfach vorbestraften Angeklagten und seines Verteidigers, die Freiheitsstrafe durch eine erhöhte Geldstrafe zu ersetzen mit den Worten „ Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet diese Strafe und wir sind hier nicht bei wünsch dir was“.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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