Kein weiterer Anstieg der kleinen Waffenscheine im EN-Kreis
Die Zahl der Kleinen Waffenscheine in Deutschland ist laut einer aktuellen Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) bei den Innenministerien der 16 Bundesländer weiter gestiegen. Dieser Trend hat sich im EN-Kreis nicht fortgesetzt.
Ende Oktober 2018 waren im Nationalen Waffenregister insgesamt 599.940 Kleine Waffenscheine registriert. Ende 2017 lag die entsprechende Zahl noch bei 557.560, eine Steigerung also von 42.380 Anträgen.
Gegenüber 2014, als 261.332 Kleine Waffenscheine genehmigt waren, deutet die aktuelle Zahl auf „Sicherheitsverlusten“ bei vielen Bürgern hin, die scheinbar in der Lage sein wollen, sich notfalls selbst zu verteidigen.
Anträge wieder rückläufig
Gegenüber dem Bundestrend ist die Zahl der Anträge auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheines im EN-Kreis (außer Witten) inzwischen wieder rückläufig.
Wurden im Jahre 2014 im Bereich der Kreispolizeibehörde Schwelm noch 30 bis 40 Anträge auf Erteilung gestellt, gab es 67 Anträge im Jahre 2015 und fast 1.000 Anträge im Jahre 2016.
Im letzten Jahr wurden dann 329 Anträge genehmigt; bis Ende November 2018 lag diese Zahl im Schwelmer Zuständigkeitsbereich bei 185 Genehmigungen. Bernd Seifert von der Polizei weist daraufhin, dass der Besitz des Kleinen Waffenscheines keine Schießerlaubnis ist. „Geschossen werden darf mit SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen) nur in Notwehrsituationen, in allen anderen Fällen wird das Schießen unweigerlich zu einem Polizeieinsatz mit allen Folgen kommen“, sagte er im Pressegespräch.
Insgesamt gibt es im Ennepe-Ruhr-Kreis (außer Witten) übrigens 1.683 Besitzer des Kleinen Waffenscheins. Der wird auf Antrag unbefristet ausgestellt und ist seit 2003 erforderlich, wenn man Reiz-, Signal- oder Schreckschusswaffen mit dem Zulassungszeichen PTB (Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt) tragen möchte. Die Gebühr für die Erteilung des Kleinen Waffenscheines beträgt 55 Euro.
Wichtig ist allerdings, dass diese Waffen nicht öffentlich sichtbar- und nicht bei öffentlichen Veranstaltungen mitgeführt werden dürfen. Und auch zum Abfeuern der Waffe in der Öffentlichkeit legitimiert der Kleine Waffenschein nicht.
Kauf bislang ohne Auflagen möglich
Für den Kauf solcher Waffen gibt es dagegen bislang keine Auflagen. Auch für die Aufbewahrung zu Hause ist kein Waffenschein erforderlich. Der Antragsteller muss keine Prüfung oder ähnliches ablegen. Er muss lediglich 18 Jahre alt sein, darf keine Vorstrafen haben und muss körperlich in der Lage sein, eine Waffe sicher zu führen.
Pfefferspray ist keine Waffe
Viele Anträge basierten ohnehin auf einem Missverständnis, erklärte der Fachmann von der Kreispolizeibehörde Schwelm. Denn zahlreiche Bürger wollten die Bescheinigung haben, um Pfefferspray nutzen zu dürfen. Das allerdings fällt gar nicht unter die Regelung. Denn das Spray ist nur als Tierabwehrmittel erhältlich und darf auch nur so eingesetzt werden, nicht als Waffe.
Da viele Schreckschusspistolen im Vergleich zu „scharfen Waffen“ täuschend ähnlich aussehen, warnt er vor Besitz und Gebrauch. „Mehr private Waffen schaffen nicht mehr Sicherheit - im Gegenteil: Sie haben das Potenzial, Konflikte in Gewalt eskalieren zu lassen. Es kann beim Gebrauch dieser Schreckschusswaffen zu gefährlichen, gegebenenfalls auch zu tödlichen Missverständnissen führen, wenn ein bewaffneter Bedroher meint, dies sei eine scharfe Waffe und sofort schießt“, sagt der Polizeiexperte. Er empfiehlt, anstatt vorheriger Bewaffnung im Not- und Gefahrenfall sofort die Polizei über 110 zu alarmieren.
Pyrotechnische Munition zu Silvester
Besitzer von SRS-Waffen sollten beachten, dass die Verwendung dieser Waffen zum Abschießen pyrotechnischer Munition zu Silvester bzw. Neujahr an Auflagen gebunden ist.
Der Abschuss pyrotechnischer Munition mit diesen Waffen darf an diesen Tagen nur auf großen eigenen befriedeten Grundstücken oder auf befriedeten Besitztümern anderer Grundstückseigentümer mit deren Zustimmung erfolgen. Alle anderen Fälle bedürfen der vorherigen Genehmigung des Ordnungsamtes.
Mehr Polizei ab 2020
Die NRW-Polizei hat durch zahlreiche Maßnahmen in letzter Zeit wiederholt verdeutlicht, dass sie sich das Ordnungs- und Gewaltmonopol nicht aus der Hand nehmen lässt.
Das NRW-Innenministerium teilte dem STADTSPIEGEL auf Nachfrage mit, dass im Jahre 2017 und 2018 jeweils 2.300 Polizeibeamtinnen und -beamte die Polizeidienststellen des Landes verstärkt haben. Im Jahre 2019 ist vorgesehen, 2.400 neue Polizeikräfte auf die Dienststellen in NRW zu verteilen. Bis zum Jahre 2023 sollen in NRW bei der Polizei 1.000 neue Stellen geschaffen werden.
Polizeipressesprecherin Sonja Wever ist zuversichtlich, dass sich im Bereich der Kreispolizeibehörde Schwelm die bisher konstante Zahl an Polizeibeamtinnen und –beamten in den nächsten Jahren erhöhen wird.
Das wird positive Effekte auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im EN-Kreis haben, ist sich die Polizei-Sprecherin sicher.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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