Zwei Hattinger verurteilt
Kein versuchter Mord für das Schwurgericht

Zwei Hattinger wurden heute von den Richtern der VI. Großen Strafkammer des Schwurgerichtes im Landgericht Essen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft auf versuchten Mord bestätigte sich für die Richter nicht.

Am dritten Verhandlungstag erfolgten heute die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und danach die Urteilsverkündung der fünf Richter der Schwurgerichtskammer in Essen.
Für diese stand fest, dass es Mitte März 2020 in Hattingen zu zwei Tatkomplexen mit vier strafbaren Handlungen gekommen ist. Nachdem sich der 27-jährige Angeklagte (K) Weihnachten 2019 von seiner damaligen Freundin getrennt hatte, kam es beim Abholen ihrer Autoreifen Mitte März 2020 zu Meinungsverschiedenheiten mit dem neuen Freund (J) der Frau.
Um diesem „eins auszuwischen“, suchte der Angeklagte (K) mit seinem Freund, einem mehrfach vorbestraften und noch unter Bewährung stehenden 26-jährigen Hattinger (T), die Frau und ihren neuen Freund (J) in Hattingen in einer Werkstatt auf. Dabei kam es zu körperlichen Übergriffen auf die Frau und auf ihren neuen Freund (J). Bereits am Boden liegend sollen beide Angeklagte 10 bis 15 Mal auf den Kopf des Wehrlosen (J) eingetreten haben. "Sie spielten Fußball mit seinem Kopf", sagte dazu Staatsanwalt Jakubowski.
Als dieser später mit einem zu Hilfe gerufenen Bekannten (A) im Bereich der Schulstraße in Hattingen auf die beiden Angeklagten traf, trat der Angeklagte (K) den Hattinger (A) nach einer verbalen Auseinandersetzung von hinten in den Rücken.

Sieben Messerstiche konnten nicht zugeordnet werden

Die Richter waren davon überzeugt, dass dann auf den am Boden liegenden (A), der mit der Vorgeschichte gar nichts zu tun hatte, mit einem bzw. mehreren Messern siebenmal eingestochen wurde. Drei Stiche durchdrangen die Haut, ein Stich war lebensbedrohend. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte auch am Ende der Beweisaufnahme nicht festgestellt werden, wer von den beiden Angeklagten zugestochen hatte. „Daher war das kein versuchter Mord für das Schwurgericht“, sagte der Vorsitzende Richter Hahnemann in der späteren Urteilsbegründung.
Staatsanwalt Jakubowski hatte vorher für den 27-jährigen Hattinger (K) wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten Mordes eine Gesamtstrafe von sieben Jahren, für den 26-jährigen (T) wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten beantragt.
In seinem Plädoyer bezweifelte Rechtsanwalt Louis die Glaubwürdigkeit einiger Zeugen und bezeichnete die Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft für die Angeklagten als astronomisch. Er plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten T.
Rechtsanwalt Schuchna plädierte für seinen bisher nicht vorbestraften Mandanten (K) wegen der Körperverletzungsdelikte auf Verhängung einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten und plädierte, den Haftbefehl aufzuheben.
Die fünf Richter des Schwurgerichtes verurteilten dann den Hattinger (K) wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und setzten diese für drei Jahre zur Bewährung aus. Zusätzlich muss K 2.000 Euro Geldstrafe an eine Behindertenhilfe zahlen. Aus der sechsmonatigen Untersuchungshaft wurde er heute entlassen, nachdem sein Haftbefehl aufgehoben wurde.
Der 26-jährige T bleibt wegen Fluchtgefahr in Haft und wurde wegen der Körperverletzungsdelikte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Sollte seine frühere noch laufende Bewährungsstrafe widerrufen werden, kommen dann noch sieben Monate Freiheitsentzug dazu.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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