Amtsgericht Hattingen
Junge Frau sagt Exhibitionisten lautstark die Meinung
Ein 67-jähriger aus Hattingen wurde heute wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen, einkommensabhängig zu je 10 Euro, also zu 1.000 Euro verurteilt. Zusätzlich muss er die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.
Es wurde laut im großen Sitzungssaal des Amtsgerichtes, als eine 24-jährige aus Hattingen vollkommen aufgebracht dem 67-jährigen Angeklagten sagte, was sie von seinen unerwünschten penetranten Annäherungsversuchen und von seinen exhibitionistischen Handlungen halten würde.
Dieser war angeklagt, sich im Mai 2020 spätabends vor der Wohnungstür seiner 24-Jahre alten Nachbarin selbst befriedigt zu haben. Dabei konnte die Junge Frau "detailliert" dem Gericht ihre gemachten Beobachtungen schildern.
67-Jähriger verliebte sich in 24-Jährige
„Er hat mich permanent beobachtet sobald ich zuhause war, sogar angetatscht und nachts bei mir wiederholt Sturm geklingelt“, sagte die junge Frau, der die psychischen Beeinträchtigungen aufgrund der andauernden Belästigungen immer noch deutlich anzumerken waren.
Der Angeklagte gab dann zu, er habe sich in seine junge Nachbarin verliebt, öfter bei ihr geschellt und nach einer Beziehung gefragt.
„Alles andere allerdings sei Quatsch und er wüsste gar nicht, was das alles solle“, sagte der Hattinger zu Richter Kimmeskamp. Er bestritt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, sich spät abends im Hausflur selbst befriedigt zu haben, er sei vielmehr aus der Dusche gekommen und habe im Flur nachgesehen, weil er einen Freund erwartete.
1.000 Euro Strafe für Selbstbefriedigung im Flur
Am Ende der Beweisaufnahme sahen Staatsanwaltschaft und Strafrichter allerdings den Anklagevorwurf bestätigt. Richter Kimmeskamp verhängte dann mit seinem Urteilsspruch gegen den bereits vorbestraften Angeklagten eine Geldstrafe von 1.000 Euro. Noch während der Urteilsbegründung stöhnte dann der Angeklagte auf und sagte, das könne er mit seiner kleinen Rente nicht bezahlen und plädierte vielmehr auf Bewährung.
Als ihn der Strafrichter über die Möglichkeit einer Berufung gegen den gerade verkündeten Urteilsspruch informierte, sagte der Verurteilte, dann müsse er ja mit dem Bus nach Essen zum Landgericht fahren und das Fahrgeld wäre ja auch teuer.
Die junge Frau, die sich noch in der Ausbildung befindet, bedauerte im anschließenden Pressegespräch, über keine finanziellen Mittel zu verfügen, um sich kurzfristig eine neue Wohnung zu suchen, damit sie wieder ungestört in ihrem Zuhause leben kann.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.