Hattingen
Jugendschöffengericht spricht Klartext – 3 Jahre Haft für jungen Betrüger

Die drei Richter des Hattinger Jugendschöffengerichtes verurteilten heute einen 19-jährigen Hattinger wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Bei diesem Strafmaß der Einheitsjugendstrafe wurden frühere Verurteilungen mit einbezogen.

„Sie sind sehenden Auges in ihr Unheil gefahren“, sagte Amtsgerichtsdirektor Dr. Christian Amann nach der Urteilsverkündung und ergänzte, „sie haben sich bedauerlicherweise seit Jahren überhaupt nicht auf unser umfangreiches Hilfesystem eingelassen“.
Betrug war die Masche des jungen Angeklagten, mit der er sein Leben und seinen Betäubungsmittelkonsum finanzierte und seine Schulden beglich.
Über verschiedene Interplattformen bot er elektronische Geräte an, kassierte dafür Geld, ohne die Waren zu besitzen und zu versenden- und alle Käufer sicherten ihre Internetkäufe nicht über ein Käuferschutzprogramm ab.

Angeklagter gesteht

"Was soll ich das noch abstreiten, das war ich“, sagte der Angeklagte zu den Richtern des Jugendschöffengerichtes, nachdem Staatsanwältin Franca Bandorski die fünf Anklagen vorgetragen hatte.
Und auf Kosten des Steuerzahlers lässt der Angeklagte arbeiten: er hat einen gesetzlichen Betreuer, eine Bewährungshelferin, einen Pflichtverteidiger und die Jugendgerichtshilfe kümmert sich um ihn. Weiter wird er von der Diakonie betreut und ein Mitarbeiter einer gemeinnützigen Hilfseinrichtung bereut ihn jobmäßig, sofern er arbeitet. Wiederholt beschäftigte er Beamte bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und bei Gericht.

Bewährungshelferin ratlos

„Alle Mittel der Bewährungshilfe sind erschöpft“, sagte die Bewährungshelferin und ergänzte, dass sie so einen Fall in 30 Berufsjahren noch nicht erlebt hat. Der junge Angeklagte hat auch den Kontakt zur Suchtberatung abgebrochen und drei Stellen zur Ableistung von Sozialstunden erst gar nicht angetreten.
Er ist inzwischen wohnungslos, wohnt mal hier, mal dort, oder auf der Straße. Die Inanspruchnahme bzw. Vergütung von Sozialleistungen scheitern an Wohnungswechseln und an einer nicht vorhandenen Krankenkassenkarte.
Während Staatsanwältin Franca Bandorski unter Aufhebung bzw. Einbeziehung früherer Urteile schädliche Neigungen beim Angeklagten erkannte und auf eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren wegen gewerbsmäßigen Betruges in fünf Fällen plädierte, setzte sich Rechtsanwalt Henner Sentner dafür ein, das Geständnis des Angeklagten und die oftmals geringen Schadensbeträge zu berücksichtigen. Er plädierte an die Richter, Therapie statt Strafe zu beschließen, auch wenn sein Mandant schon 13 Taten insgesamt begangen hat.
Der Angeklagte verzog dann keine Miene, als Amtsgerichtsdirektor Dr. Amann das Urteil der drei Richter des Jugendschöffengerichtes verkündete. Unter Einbeziehung früherer Urteile wurde der 19-Jährige zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt, blieb erstaunlicherweise - obwohl ohne festen Wohnsitz- auf freiem Fuß. Beklemmend auch, dass die Geschädigten keine Chance haben, ihr Geld vom mittellosen Angeklagten zurückzuerhalten.
Der Verurteilte steckte sich draußen vor dem Gericht dann zuerst eine Zigarette an und besprach mit seinem Pflichtverteidiger das weitere Vorgehen, denn gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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