Prozessbeginn
Hattinger wegen versuchten Mordes vor Gericht

Der 22-jährige Hattinger (vorne links) neben seinem Verteidiger Rechtsanwalt Christian Roßmüller, der Angeklagte 18-jährige Bochumer (2.v.re.) neben seinem Verteidiger Hans-Dieter Stoffer und zwei Justizbeamten.
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  • Der 22-jährige Hattinger (vorne links) neben seinem Verteidiger Rechtsanwalt Christian Roßmüller, der Angeklagte 18-jährige Bochumer (2.v.re.) neben seinem Verteidiger Hans-Dieter Stoffer und zwei Justizbeamten.
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Heute begann beim Landgericht in Bochum der Prozess gegen einen 22-jährigen Hattinger. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hattinger und einem Mitangeklagten Bochumer vor, Ende September 2019 einen E-Scooter auf die A 40 geworfen zu haben. Drei Fahrzeuge verunfallten daraufhin. Die Anklage lautet auf versuchten Mord und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Vier Verhandlungstage hat die Strafkammer bis zur Urteilsverkündung anberaumt.

Das Interesse der Medienvertreter und der Zuhörer war beim heutigen Prozessauftakt vor dem Landgericht Bochum so groß, dass der ursprünglich vorgesehene Sitzungssaal gegen einen größeren Raum getauscht werden musste.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, Ende September 2019 in den Abendstunden einen E-Scooter über die etwa 2 m hohe Sicherheitswand über der Tunneleinfahrt der A 40 an der Wilhelm-Raabe-Straße in Bochum gewuchtet zu haben.

Aus einer Höhe von etwa 9 Metern fiel der E-Scooter auf die linke Spur der Autobahn. Eine unmittelbar nach dem Aufprall herannahende Autofahrerin hatte keine Chance mehr auszuweichen und kollidierte damit, ebenso wie nachfolgend drei weitere Fahrzeuge.

Nur durch glückliche Umstände kam es bei dem Unfallgeschehen zu keinen Verletzten oder Toten. Es kam aber zu einem erheblichen Sachschaden.

Angeklagte legen ein Geständnis ab
Staatsanwalt Maibaum bezeichnete bei der Verlesung der Anklageschrift das Geschehen als Absicht, einen Unfall herbeizuführen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden und Menschen zu töten.

Die beiden Angeklagten werden weiterhin beschuldigt, im November 2018 in Bochum vier Wartehäuschen zerstört und im Dezember 2018 auf dem Gelände eines Autohauses versucht zu haben, ein Kraftfahrzeug zu stehlen. Als das nicht gelang, kam es zu Sachbeschädigungen an dem Fahrzeug.

Beide Angeklagte, der 22jährige Hattinger und der 18jährige Mitangeklagte aus Bochum haben heute die Taten vor den Richtern der großen Strafkammer gestanden.

Alkohol- und Drogenkonsum der Angeklagten spielten bei den Taten eine bedeutende Rolle. Der Angeklagte aus Bochum soll über 2 Promille, der Hattinger 1,5 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Während der 18-Jährige Angeklagte aus Bochum den Ermittlungsbeamten unmittelbar nach der Tat Details des Tatablaufes schildern konnte, beruft er sich am ersten Verhandlungstag auf Erinnerungslücken, widerspricht aber nicht dem Tatvorwurfgeschehen gegen ihn.

Geldumschlag als erste Entschädigung
Direkt zu Beginn der Hauptverhandlung übergab Rechtsanwalt Roßmüller im Namen beider Angeklagter ein Kuvert mit Bargeld an den Vorsitzenden Richter, der diesen Umschlag als erste Wiedergutmachung an die hauptsächlich geschädigte Autofahrerin aushändigen soll.

„Die Familie meines Mandanten aus Hattingen hat das Geld bereitgestellt, damit sich diese Autofahrerin als erste Wiedergutmachung damit eine schöne Woche machen kann“, sagte der Strafverteidiger.

Vier Verhandlungstage hat die Große Strafkammer des Landgerichtes bis zur Urteilsfindung anberaumt. Das Urteil wird Ende März erwartet.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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