Habgier und Heimtücke - Prozessbeginn am Donnerstag
Hattinger wegen Mordes vor dem Schwurgericht

Das jetzt leerstehende Haus, in dem sich die Tat ereignete und der Bereich davor am Tage der Tat in Hattingen-Blankenstein.
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  • Das jetzt leerstehende Haus, in dem sich die Tat ereignete und der Bereich davor am Tage der Tat in Hattingen-Blankenstein.
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Nachdem Ende April in einem Gebäude im Röhrkenweg in Hattingen ein 71-Jähriger tot aufgefunden wurde, beginnt am nächsten Donnerstag im Landgericht in Essen der Mordprozess gegen einen 45-jährigen Tatverdächtigen aus Hattingen. Mit einem Urteil ist Mitte Januar 2021 zu rechnen.
Der STADTSPIEGEL berichtete im April und Mai 2020 wiederholt über dieses Tötungsdelikt. Wenige Tage nach der Tat erschien damals ein 44-jähriger Mann auf der Polizeiwache in Hattingen und gab an, dass er eine Person getötet habe. Da die damaligen Ermittlungen einen Tatzusammenhang ergaben, wurde er vorläufig festgenommen und Ende April auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen dem Haftrichter am Amtsgericht Essen vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl. Der inzwischen 45-Jährige kam in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind jetzt zum Abschluss gekommen, wie Staatsanwalt Shamgar Owuso-Ankomah auf Nachfrage mitteilte. Inzwischen hat das Landgericht Essen die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und Hauptverhandlungen anberaumt.

Mit Hammer auf Opfer eingeschlagen

Am Tattag soll sich der Angeklagte, ein jetzt 45-Jähriger aus Hattingen, in den Abendstunde zur Anschrift des späteren Opfers nach Blankenstein in der Absicht begeben haben, die Wohnung nach stehlenswerten Gütern zu durchsuchen. "Hierbei soll der Angeklagte auf sein Opfer getroffen sein und sich dann entschlossen haben, dieses mit einem festen Gegenstand zu töten, dabei handelte er entweder um eine Wegnahme der stehlenswerten Güter zu ermöglichen oder um sich im Besitz der Gegenstände zu halten und um seine Identität zu verschleiern", so die Staatsanwaltschaft. Durch den Schlag wurde das Opfer handlungsunfähig. Der Angeklagte verbrachte sein Opfer in einen Werkstattraum und schlug noch mehrfach mit einem Hammer auf sein Opfer ein, welches angesichts der massiven Gewalteinwirkungen verstarb. Der Angeklagte floh anschließend mit Bargeld sowie einem Schlüssel vom Tatobjekt.
Angeklagt sind Mord aus Habgier, Heimtücke und Ermöglichungsabsicht oder Verdeckungsabsicht. Dazu tateinheitlich schwerer Raub oder schwerer räuberischer Diebstahl.

Urteil im Januar 2021

Acht Sitzungstage hat die Strafkammer eingeplant, ein Urteil ist für Mitte Januar 2021 vorgesehen.
Wir berichten für unsere Leser am kommenden Donnerstag aus dem Landgericht in Essen vom Prozessauftakt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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