en-reporter aus dem Amtsgericht
Hattinger vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen
Der Vorwurf gegen einen 46-jährigen Hattinger, auf dem letzten Stadtteilfest in Blankenstein eine 19-Jährige unsittlich berührt zu haben, bestätigte sich am Ende der Beweisaufnahme nicht. Er wurde freigesprochen.
Das Amtsgericht hatte sieben Zeugen geladen um die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bewerten zu können. Die 19-Jährige hatte vier Tage nach dem angeblichen sexuellen Übergriff eine Strafanzeige gegen den Angeklagten gestellt. Dieser soll ihr bei der Verabschiedung am Ende des Stadtteilfestes unter die Bluse gegriffen und sie dabei unsittlich berührt haben.
Der Angeklagte und alle Zeugen hatten sich im Juni auf dem Stadtteilfest in Blankenstein getroffen und dort den Nachmittag und Abend gemeinsam verbracht. Es wurde Alkohol getrunken und die Stimmung sei gut gewesen, sagte alle gemeinsam aus.
Keiner der Zeugen außer der betroffenen 19-Jährigen hatte bei der Verabschiedung bzw. Trennung der Gruppe am Ende des Festes irgendwelche Übergriffe durch den Angeklagten oder sonstige Besonderheiten bemerkt.
„Ich war total perplex, als ich die Anklageschrift erhielt“, sagte der Angeklagte und ergänzte, ich kenne die Geschädigte überhaupt nicht und habe sie erst recht nicht angefasst.
Diese wiederum sagte als Zeugin aus, bei der Verabschiedung sei ihr Freund und sie vom Angeklagten gemeinsam umfasst worden. Dieser habe dabei seine Hand unter ihre Bluse geführt und sie dann unsittlich berührt. Ihr daneben stehender Freund habe es nicht bemerkt und nicht eingegriffen, sie selbst habe auch nicht reagiert, weil sie so geschockt gewesen sei.
Sie will dann noch abends ihrer Freundin, bei der sie wegen des gemeinsamen Alkoholkonsums übernachtet habe, unter Tränen vom Übergriff erzählt haben. Die Freundin wiederum bestritt dieses und sagte dagegen aus, die 19-Jährige habe ihr abends unter Tränen allerdings vom Streit mit ihrem Freund berichtet. Auch am nächsten Morgen habe ihr die Geschädigte nichts von einem sexuellen Übergriff erzählt.
„Einer von ihnen lügt hier“, bewertete Richter Kimmeskamp die unterschiedlichen Aussagen, zumal er vorher alle Zeugen eindringlich ermahnt hatte, nur die Wahrheit auszusagen, anderenfalls hohe Strafen drohen.
Am Ende der Beweisaufnahme plädierten die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und auch Strafverteidiger Salewski auf Freispruch für den angeklagten Hattinger.
Hier steht Aussage gegen Aussage und keiner der Zeugen hat Auffälligkeiten bzw. übergriffige Handlungen gesehen, bewerteten beide das Geschehen.
Richter Kimmeskamp schloss sich dann in seinem Urteil den Plädoyers an und sprach den 46-jährigen Hattinger auf Kosten der Landeskasse frei.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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