Hattinger Schöffengericht schickt Einbrecher in sein Heimatland zurück

Ein 23 Jahre alter Angeklagter aus Albanien wurde heute wegen gemeinschaftlichen Einbruch-Diebstahls und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er muss Deutschland innerhalb von vier Wochen verlassen und darf nicht vor Ablauf von drei Jahren nach Deutschland zurückkehren.

Vier Monate sitzt der Angeklagte, der deutschen und englischen Sprache nicht mächtig, bereits in Untersuchungshaft. Während der dreistündigen öffentlichen Hauptverhandlung, an der auch Studenten und Schüler als Zuhörer teilnahmen, blickte er unentwegt beschämt zu Boden.

Im Oktober 2018 war er aus Albanien nach Deutschland gekommen. Er hatte gehört, hier gäbe es günstig Autos zu kaufen. Eine Fahrerlaubnis hatte er allerdings nicht.

In einem Café will er dann von einem bislang unbekannten Landsmann erfahren haben, er brauche sein aus Albanien mitgebrachtes Geld für einen PKW-Kauf nicht verwenden, wenn er sich an einem Einbruch beteiligen würde.

Schmuck für 9.000 Euro gestohlen
Mit diesem bislang Unbekannten fuhr er dann am vorletzten Oktobersonntag 2018 nachmittags nach Sprockhövel. Während der Angeklagte nur „Schmiere gestanden“ haben will, soll sein Mittäter mittels mehrerer Steinplatten das Glas einer extra gesicherten Terrassentür eines Reihenhauses beschädigt und die Glasscheibe nach innen aus dem Rahmen gedrückt haben. Dieser Täter drang in das Haus ein, durchsuchte es und stahl Schmuck im Wert von über neuntausend Euro. „Es wurde nur der echte Schmuck gestohlen, der Modeschmuck blieb liegen“, sagte die geschädigte Hauseigentümerin aus und beklagte auch den Verlust von vererbten Schmuckstücken, die für sie hohen ideellen Wert hatten.

Noch während des Diebstahles kamen die Hauseigentümer nach Hause und bemerkten, dass ein Täter ihr Haus fluchtartig verließ. Während die Hauseigentümerin sofort den Notruf der Polizei wählte, traf ihr Ehemann im Außenbereich auf die Täter, die sich auf ihrer Flucht zu ihrem Auto verlaufen hatten.

Die Verfolgung der Täter durch den Hauseigentümer und durch dessen Nachbarn wurde durch den Ruf eines Täters „Pistola“ mit entsprechender Geste ausgebremst. Der Nachbar hatte sich aber das Kennzeichen des Täterautos gemerkt.

Auf der Flucht soll der Mittäter dann das Auto nach kurzer Fahrt bei einem Spontanstopp mit der Beute verlassen haben. Der Angeklagte, der keine Fahrerlaubnis hat, fuhr weiter und wurde im Rahmen einer Nahbereichsfahndung von der Autobahnpolizei auf der A 43 gestellt, festgenommen und sitzt seit diesem Tag in Untersuchungshaft. Wie das Luftbild des Hauses, in dem eingebrochen wurde, auf das Handy des Angeklagten gekommen war, der ja "nur Schmiere gestanden" haben will, konnte dieser dem Gericht nicht erklären.

Vom Mittäter und von der Beute fehlen bis heute jede Spur. Das Fluchtfahrzeug ist seit vier Monaten beschlagnahmt. Der Eigentümer des Autos, der als Zeuge unentschuldigt der Hauptverhandlung fernblieb, erhielt ein Ordnungsgeld von 150 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft.

Einbruchgeschädigte leiden noch heute
„Das Leben zuhause ist nicht mehr wie vor dem Einbruch“, sagte der Hauseigentümer, der nach wie vor das Gefühl hat, vorher ausspioniert worden zu sein. Er verlässt nur noch ungern sein Haus. Vor dem Bau seines Hauses hatte er sich durch die polizeiliche Beratungsstelle hinsichtlich sinnvoller Sicherungsmaßnahmen beraten lassen und die Empfehlungen der Polizei umgesetzt. Durch die massiven Widerstandshandlungen der Täter ist der Schaden jetzt noch höher, sagte er zum STADTSPIEGEL.

Auch seine Ehefrau hat der Einbruch in ihr Haus mitgenommen. Sie sagte, sie sei sehr schreckhaft geworden, schließe immer alle Türen hinter sich ab und könne ihren spontanen Kaffee auf ihrer Terrasse nicht mehr unbedacht genießen. „Der Angeklagte kann nicht nur Schmiere gestanden haben“, sagte sie und ergänzte, „durch die eingedrückte Glasöffnung hätte nämlich der andere, der korpulente Täter gar nicht durchgepasst“. Im Übrigen seien auch an zwei zusätzlichen Fenstern Hebelspuren festgestellt worden.

Angeklagter muss jetzt Deutschland verlassen
Staatsanwältin Abel-Dassler wertete die Tat als Einbruchdiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis und beantragte unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten eine Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, da der Angeklagte bisher nicht vorbestraft sei.

„Ich schäme mich, ich bin sehr traurig und entschuldige mich bei den Geschädigten“, übersetzte der Dolmetscher das „letzte Wort des Angeklagten“, bevor sich das Schöffengericht zur Urteilsberatung zurückzog. Der Anwalt des Angeklagten hatte vorher um eine milde Bewährungsstrafe gebeten.

Richter Johannes Kimmeskamp verkündete dann das Urteil des Schöffengerichtes. Neben einer Gesamtfreiheitsstrafe von achtzehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, muss der Angeklagte Deutschland innerhalb von vier Wochen verlassen und darf vor Ablauf der Bewährungsfrist von drei Jahren auch nicht nach Deutschland zurückkehren. Noch im Gerichtssaal wurde dem Angeklagten von spontan hinzugezogenen Polizeibeamten eine Speichelprobe für eine DNA-Registrierung entnommen. Sein Handy wurde ebenfalls eingezogen. Nachdem der Haftbefehl aufgehoben wurde, konnte der Verurteilte mit seinem Verteidiger den Gerichtssaal verlassen. Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

Statistik :
Im Jahre 2018 wurden von der Kriminalpolizei für den Bereich Sprockhövel 64 Wohnungseinbrüche abschließend bearbeitet, 11 Fälle mehr als im Jahre 2017.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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