Amtsgericht Hattingen
Hattinger Polizist sollte bestochen werden – Freiheitsstrafe

Ein 42-Jähriger wurde heute wegen Bestechung eines Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.

„Ich gebe Dir 500 Euro, wenn wir das hier sein lassen können“, war der entscheidende Satz, den der Angeklagte gegenüber einem Hattinger Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle geäußert hatte.
Mitte Juli war einer Streifenwagenbesatzung in Hattingen-Holthausen der nicht im Auto angeschnallte Angeklagte aufgefallen. Bei der bargeldlosen Bezahlung des Bußgeldes von 30 Euro fiel den Beamten auf, dass der Angeklagte extrem zitterte.
Nachdem dann der 42-Jährige den von den Beamten veranlassten „Finger-gegen- Finger-Test“ nicht bestand, sollte mit seiner Zustimmung ein Drogen-Vortest bei ihm durchgeführt werden.

"Angebot unter Männern" war Bestechung

Während sich eine Beamtin auf den Weg machte, um ein WC für die vom Angeklagten abzugebende Urinprobe zu finden, soll der Angeklagte dann dem Beamten „unter Männern“ vorgeschlagen haben, dass dieser gegen Zahlung von 500 Euro die weitere Diensthandlung des Drogenvortestes bei ihm unterlässt.
„Dieses Gespräch gab es überhaupt nicht“, sagte der Angeklagte zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. „Ich war auf dem Weg zur Sparkasse und wollte dort Geld abheben“, ergänzte er dann.
Nun war der 42-Jährige schon zwei Mal wegen Trunkenheit im Straßenverkehr vorbestraft und musste früher dafür jeweils eine Geldstrafe bezahlen.
Am Ende der Beweisaufnahme waren die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und auch Richter Kimmeskamp davon überzeugt, dass sich die Bestechung, wie angeklagt und von dem Polizeibeamten sachlich und ohne Belastungstendenz geschildert, so zugetragen hatte.
„Im Namen des Volkes und zur Verteidigung der Rechtsordnung“ wurde dann gegen den bereits vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von vier Monaten verkündet, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Geldauflage muss der Angeklagte 500 Euro an den Verein zur Förderung der Bewährungshilfe zahlen.
„Der Tatbestand der Bestechung ist erfüllt, wenn jemand eine Gegenleistung anbietet oder gewährt, um eine Diensthandlung zu unterlassen“, erklärte Richter Kimmeskamp dem Angeklagten im Rahmen der Urteilsbegründung und erläuterte ihm dann, dass er gegen seinen Urteilsspruch innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen kann.
Weitere Konsequenzen aufgrund der Analyse der späteren Laboruntersuchungen waren nicht Gegenstand des heutigen Strafverfahrens.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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