Hattinger Polizeibeamte ringen Widerspenstigen nieder – Beamtin verletzt
Es war wohl ein Überraschungseffekt auf beiden Seiten, als die Polizei Mitte August 2018 morgens zum Foyer eines Kreditinstitutes in Niedersprockhövel gerufen wurde, weil dort eine männliche Person übernachtet hatte.
Als die drei Polizeibeamten den schlafenden Mann weckten, erschreckte sich dieser, sprang auf und rannte aus dem Foyer, ohne den Weisungen der Beamten, stehen zu bleiben, nachzukommen.
„Ich hatte mich so erschreckt, als ich die Beamten sah und dann noch bemerkte, dass meine Tasche mit all meinen Habseligkeiten weg war“, sagte der 22jährige vor Gericht aus. Er lebt in einer Hattinger Gemeinschaftsunterkunft und bezeichnet sich als obdachlos. Von der Staatsanwaltschaft wurde er wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte angeklagt.
Da er am Vorabend der Tat bei einem Sportverein, bei dem er ehrenamtlich aushilft, „kräftig mitgefeiert“ und nach eigenen Angaben 12 Flaschen Bier, Wodka und Whisky-Cola getrunken hatte, war ihm der Weg zu seiner Gemeinschaftsunterkunft in Hattingen zu weit und er entschied sich kurzerhand für eine Übernachtung im Foyer des Kreditinstitutes in Niedersprockhövel.
„Wir mussten ihn wachrütteln und es roch wie in einer alten Kneipe“, sagte eine Beamtin und schilderte dann, wie sich der Angeklagte immer wieder losgerissen und gegen ein Festhalten zur Identitätsfeststellung gewehrt hatte.
Person zu Boden gebracht
Als der Tobende schließlich im Außenbereich unter Gewaltanwendung zu Boden gebracht und fixiert werden musste, verletzte sich dabei eine Beamtin.
„Ich ging mit dieser zu Boden, es war aber keine Absicht, weil ich weiß, was mir als Strafe blüht, wenn ich aktiv gegen Uniformierte vorgehe“, sagte der Obdachlose und entschuldigte sich bei ihr. Die Polizeibeamtin nahm die Entschuldigung zwar an, der Angeklagten bekam aber im Gerichtssaal von ihr „noch einige Takte zu hören“.
300 Stunden gemeinnützige Arbeit
Nach Beratung der Vertretung der Staatsanwaltschaft mit Richter Kimmeskamp hielten die Gerichtsparteien eine Ableistung von 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit für den Wohnungslosen für tat- und schuldangemessen und stellten das Verfahren vorläufig ein. Die Erleichterung darüber war dem Angeklagten anzusehen und er wünschte allen Anwesenden noch einen schönen Tag, nachdem er dem Gericht direkt vorgeschlagen hatte, bei welcher gemeinnützigen Einrichtung in Sprockhövel er seine Sozialstunden ableisten könnte.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.