Hattinger löst aus Wut mehrfach Brandmelder aus

Sitzordnung im Sitzungssaal vor Corona

Ein 20-jähriger Hattinger hatte sich heute vor dem Jugendschöffengericht zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihn, diverse Straftaten begangen zu haben. Allein fünf Mal soll er zu Beginn des letzten Jahres u.a. aus persönlicher Verärgerung Feuermelder missbräuchlich ausgelöst und dadurch Feuerwehrkräfte nachts aus den Betten geholt haben.

Der Hattinger stand wegen der insgesamt neun Anklagevorwürfe bereits Anfang Juli 2019 vor Gericht. Damals beschlossen die Richter, zuerst ein medizinisches Gutachten über den Angeklagten einzuholen, um seine Schuldfähigkeit bei den Taten begutachten zu lassen.

Dieses Gutachten lag dem Gericht jetzt vor und attestierte dem jungen Angeklagten zum Zeitpunkt seiner Taten im Frühjahr 2019 aufgrund seiner erheblichen Reifeverzögerung eine verminderte Schuldfähigkeit. Dazu kam noch in dieser Zeit sein regelmäßiger Alkoholkonsum.

Er war zum Zeitpunkt seiner Taten Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und will dort erheblichem Stress, verbalen und körperlichen Übergriffen und großen persönlichen Schikanen ausgesetzt worden sein. Aus Verärgerung darüber will er dann mehrmals nachts die Feuermelder bzw. Notrufeinrichtungen ausgelöst und die Feuerwehrkräfte zu nächtlicher Stunde aus den Betten geholt haben. Inzwischen ist er nicht mehr Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.

Neben dem Missbrauch von Notrufeinrichtungen gestand der Angeklagte über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Burkhard Benecken, auch, einen Vorgesetzten bei der Feuerwehr beleidigt, einen Hausfriedensbruch begangen, einen Mitbewohner seiner Wohngruppe geschlagen und gemeinsam mit Anderen einen Heuballen angezündet zu haben.

„Ich habe auch einen meiner Bekannten zu Unrecht bei der Polizei der Auslösung eines Brandmelders beschuldigt“, gab der Angeklagte kleinlaut zu.

Inzwischen hat er sein Leben wieder im Griff, nachdem er sich bereits im letzten Jahr in stationäre Behandlung begeben hat. Er hat eine gesetzliche Betreuung für sich beantragt und hofft, in einer Wohngruppe für betreutes Wohnen unterzukommen. Seit Januar 2020 ist er suchtmittelfrei, besucht wöchentlich eine ambulante Therapieeinrichtung und hat einen Ausbildungsplatz in Aussicht.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe empfahl die Anwendung des Jugendstrafrechtes und schilderte eine günstige Entwicklung des Angeklagten.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah beim Angeklagten für die Zukunft keine schädlichen Neigungen, plädierte allerdings neben der Ableistung von 80 Arbeitsstunden auch auf zwei Freizeitarreste.

Rechtsanwalt Benecken betonte den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechtes und erinnerte die Richter des Schöffengerichtes daran, dass laut Gutachten sein Mandant zum Tatzeitpunkt auf dem Entwicklungsstand eines 13-Jährigen gewesen sein soll. Er stellte eine angemessene Sanktion in das Ermessen des Gerichtes und verneinte die Notwendigkeit eines Freizeitarrestes.

Amtsgerichtsdirektor Dr. Amann verkündete dann unter Berücksichtigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Fakten das Urteil der drei Richter des Jugendschöffengerichtes. Wegen mehrfachem Missbrauch von Notrufeinrichtungen, wegen Hausfriedensbruch, wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung wurde der Angeklagte verwarnt. Er wurde den Weisungen der Jugendgerichtshilfe unterstellt und muss 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten und weiterhin regelmäßig an den Therapiesitzungen teilnehmen. Das Urteil erlangte noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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