Bewährungsstrafe mit Geldauflage
Hattinger Kinderpornografie-Nutzer durch US-Organisation enttarnt

Ein 47-jähriger Hattinger wurde heute wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Dateien zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt, deren Vollstreckung für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Geldauflage muss der Hattinger neben den Gerichtskosten noch 1.200 Euro an ein Kinderdorf zahlen.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den ledigen und kinderlosen Angeklagten, im Zeitraum September 2017 bis Juni 2019 Fotos und Videos mit eindeutig kinderpornografischem Material heruntergeladen, besessen und ein Bild verbreitet zu haben.

Betroffenheit und Entsetzen im Gerichtssaal
Als der Staatsanwalt auszugsweise zwanzig Inhalte der über 2.000 beschlagnahmten Bild- und Videodateien detailliert schilderte, aus denen der Missbrauch der Kleinkinder, Kinder und Jugendlichen deutlich wurde, war die Betroffenheit im Gerichtssaal - außer beim Angeklagten- deutlich zu spüren.

Der beruflich selbstständige Hattinger gestand unmittelbar danach durch seinen Strafverteidiger, Rechtsanwalt André Wallmüller, dass alle Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft vollumfänglich zutreffend seien.

Durch Recherchen der amerikanischen NCMEC-Organisation (s.u.) erhielt die Staatsanwaltschaft Frankfurt im letzten Jahr über das BKA entsprechende Hinweise auf den bisher nicht vorbestraften Hattinger. Diese veranlasste dann die hiesigen Behörden, beim Angeklagten Ende Juni 2019 eine Wohnungsdurchsuchung vorzunehmen.

Beamte beschlagnahmen PC und Smartphone
Dabei wurden die Beamten fündig und beschlagnahmten alle PC-ähnlichen Geräte und Smartphones mit den entsprechenden kinderpornografischen Bildern und Videosequenzen. In seinem Plädoyer betonte der Staatsanwalt, dass wegen der hohen Anzahl der Bilder und Videos eine Freiheitsstrafe für den Angeklagten erforderlich sei. Tat- und schuldangemessen sei aber auch zu berücksichtigen, dass solche Dateien inzwischen über das Internet leicht zu beschaffen sind.

Als Gesamtstrafe plädierte er für 12 Monate Freiheitsentzug, welcher für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Als Geldauflage soll der Angeklagte ein Monatsgehalt, nämlich 1.200 Euro und die Kosten des Verfahrens zahlen. Sein Monatsgehalt hatte der selbstständige Hattinger vorher mit 1.200 Euro angegeben. Überprüft wurde das vom Gericht nicht.

Der Verteidiger des Angeklagten plädierte für eine Gesamtstrafe von zehn Monaten und eine Bewährungszeit von drei Jahren, in denen sich sein Mandant straffrei führen muss.

Richter Kimmeskamp schloss sich dann in seinem Urteil dem Plädoyer des Staatsanwaltes an, bewertete dabei aber auch das Geständnis des bisher nicht vorbestraften Angeklagten.

Hattinger jetzt vorbestraft
Mit zwölf Monaten Freiheitsstrafe, für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, 1.200 Euro Geldauflage an ein Kinderdorf und mit den Kosten des Verfahrens wurden die kinderpornografischen Taten des Hattingers geahndet.

„Hier wurden Geschädigte getroffen, Kinder und Kleinstkinder, deren Leid unfassbar ist“, sagte Richter Johannes Kimmeskamp am Ende der öffentlichen Hauptverhandlung. Das Urteil erlangte bereits Rechtskraft.

Erklärung NCMEC:
Die amerikanische Nichtregierungsorganisation NCMEC arbeitet mit Internetanbietern wie Google, Yahoo und Facebook zusammen. Die Portale scannen die Daten ihrer Nutzer nach Bildern, die sexuellen Missbrauch, auch von Kindern zeigen. Bereits bekannte Kinderpornografie erkennen die Systeme automatisch anhand eines digitalen Fingerabdrucks. Das NCMEC leitet die Meldungen dann an Ermittlungsbehörden im In- und Ausland weiter.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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