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Hattinger gesteht umfangreichen Drogenhandel und Besitz von Kinderpornografie

Ein 47 Jahre alter Hattinger hat sich vor einer Großen Strafkammer beim Landgericht Bochum zu verantworten. Drogenhandel und Kinderpornografie sind angeklagt. Mit dem Urteilsspruch der Großen Strafkammer wird nach weiteren Verhandlungstagen im September gerechnet.

Der heutige zweite Verhandlungstag beim Landgericht Bochum begann mit einem Geständnis des Hattingers. Über eine Stunde lang schilderte er recht umfangreich der Großen Strafkammer, wie er seit 1994 über „falsche Leute“ drogenabhängig wurde, bei wem er Drogen bezog und mit wem er Drogen handelte. Auch über die Art und Weise, wie er in den Besitz kinderpornografischer Dateien gelangte, berichtete er ausführlich.

Durch seine frühere berufliche Tätigkeit als Kurierfahrer will der Angeklagte seit 2005 in Hattingen Personen kennengelernt haben, von denen er Betäubungsmittel beziehen konnte und durch die er in den Drogenhandel mit Amphetaminen und Extasy-Pillen einstieg.

Während seiner Drogentätigkeiten, bei denen er selber auch immer wieder konsumierte, will er erpresst und in der Hattinger Altstadt körperlich attackiert worden sein. Dadurch bekam er Angstzustände und Depressionen. Seine Wohnung will er danach monatelang aus Angst nicht mehr verlassen haben.

Dennoch soll der Hattinger laut Staatsanwaltschaft fast drei Millionen Euro mit Drogengeschäften umgesetzt haben. Insgesamt 98 Drogengeschäfte in den Jahren 2005 bis 2017 werden ihm vorgeworfen. "Die Übergabe der Drogen an die Großabnehmer des Angeklagten fand in Bochum, im Centro Oberhausen und auch in verschiedenen Stadtteilen von Hattingen statt", gestand der Angeklagte.

Ausführlich schilderte er dem Staatsanwalt und den Richtern der Großen Strafkammer Details, mit welchen Zusätzen er versuchte, Amphetamin-Flüssigkeit zu kristallisieren.

Aufgeflogen ist der Angeklagte, als ein bereits verurteilter Dealer bei der Kripo eine ergänzende Lebensbeichte ablegte. Als Folge dieser Lebensbeichte erfolgte in den Jahren 2017 und 2019 eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten in Hattingen.

Wohnungsdurchsuchung nicht effizient gelaufen
Bei der zweiten Wohnungsdurchsuchung Anfang Januar 2019, so ein Polizeibeamter am heutigen Verhandlungstag, sei die Aktion der Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten durch „Verkettung polizeilicher Fehlinformationen“ nicht richtig gelaufen.

„Als die Polizei die Wohnungstüre endlich mit Gewalt öffnete, standen wir in einer Amphetamin-Wolke“, ergänzte der Beamte. Ob der Angeklagte vorher Gelegenheit hatte, Amphetamin-Flüssigkeit durch die Toilette zu entsorgen, konnte nicht mehr festgestellt werden. Spuren von Amphetaminen fand die Polizei allerdings noch am WC-Sitz.

Seine Festnahme erfolgte im Januar 2019. Bis heute sitzt der Angeklagte in der JVA Essen in U-Haft.

Den Fund kinderpornografischer Dateien auf seinem PC erklärte der Angeklagte damit, dass er zur Stimulation ab und zu Porno-Dateien heruntergeladen und konsumiert habe. Er nannte der Großen Strafkammer detailliert alle Dateinamen, die er aufgerufen und von denen er Clips gespeichert hatte.

„Ich habe keine pädophilen Neigungen“ sagte der Angeklagte dann und zeigte sich entrüstet, als er in den Vorjahren bemerkte, dass sich bei den von ihm heruntergeladenen Dateien auch jugend- und kinderpornografisches Material befand. „Ich habe leider versäumt, dieses sofort zu löschen“, ergänzte der Hattinger seine Aussagen.

Ein IT-Spezialist der Bochumer Kriminalpolizei wird der Strafkammer noch seine Erkenntnisse aus der Analyse der beim Angeklagten sichergestellten externen Datenträger und PC erläutern.

An die von der Staatsanwaltschaft aufgezeigten Mengen von Betäubungsmitteln aus den Vorjahren konnte sich der Angeklagte nicht immer genau erinnern. Er räumte aber freimütig ein, mit etwa 130 kg Amphetaminen und mit 250.000 bis 300.000 Extasy-Tabletten gehandelt zu haben.

Als sein BTM-Lieferant einmal ausfiel, verschaffte er sich Zugang zum darknet und kaufte dann dort Marihuana, welches er mit BITCOINS bezahlte.

„Jetzt mal Butter bei den Fischen“ sagte der Oberstaatsanwalt
Trotz des gestenreichen und umfangreichen Geständnisses des Angeklagten gab es Lücken zwischen seinen Einlassungen und den Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft. Oberstaatsanwalt Dr. Kuhnert ermahnte den Angeklagten eindringlich, dass sich nur ein vollumfängliches Geständnis positiv auswirken würde.

Ergänzend deutete der Vorsitzende Richter Talarowski die Möglichkeit an, alle bereits verurteilten Dealer eines aufgeflogenen BTM-Ringes als Zeugen zu vernehmen. Bei diesen Vernehmungen würden sich dann die Widersprüche, die sich auf die gehandelten Mengen beziehen, sicherlich aufklären lassen.
Der Angeklagte will am Ende der zu erwartenden Strafe sein Leben neu ausrichten. Er will nicht mehr nach Hattingen zurückkehren sondern in eine andere Stadt ziehen.

Die Hauptverhandlung wird fortgesetzt. Mit einem Urteil wird im September gerechnet.

Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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