Jugendschöffengericht
Hattinger Drogendealer verurteilt
Ein 20-jähriger bereits vorbestrafter Hattinger wurde heute wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln und wegen Beleidigung verurteilt. Für zwei Wochen muss er in Dauerarrest, verschiedene Auflagen erfüllen und diese dem Gericht nachweisen.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Hattinger, unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln begangen, ein Smartphone unterschlagen und eine andere Person beleidigt zu haben.
Mitte April des letzten Jahres war es den Nachbarn auf der Welperstraße einfach zuviel. Der ständige Geruch von Cannabis, der Anwohner sogar nachts aufweckte und permanent durch die Gärten „wabberte“, veranlasste diese, die Polizei um Hilfe zu bitten.
Wohnungsdurchsuchung wirkte nachhaltig
Diese kam dann mit zahlreichen Kräften und hinterließ „nachhaltige Eindrücke“ beim Angeklagten, wie Rechtsanwalt Pierre Laurien im Laufe der Verhandlung schilderte.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten wurden 60 Euro in kleinen Scheinen, etwa 5 Gramm Marihuana, welches im Badezimmer versteckt war sowie Betäubungsmittel-Zubehör, aufgefunden und sichergestellt. Neben den uniformierten Polizeikräften kamen auch Beamte der Hattinger Kriminalpolizei sowie ein Drogenspürhund der Polizei aus Bochum in der Wohnung zum Einsatz – und wurden fündig.
„Das in der Wohnung gefundene Marihuana war für den Eigenbedarf meines Mandanten“, erklärte zu Beginn der Hauptverhandlung Strafverteidiger Laurien. Im Übrigen konsumiere sein Mandant seit fünf Monaten nicht mehr. Während der Angeklagte zu Beginn der Hauptverhandlung noch recht nervös mit seiner Mund-Nasenbedeckung spielte, setzte er später in der Hauptverhandlung schon wieder Nachrichten von seinem Mobiltelefon ab.
Die Schilderungen verschiedener Zeugen, die bei der Wohnanschrift des Angeklagten ein ständiges Kommen und Gehen bemerkten, wurden in der heutigen Gerichtsverhandlung konkretisiert, als die frühere Freundin des Angeklagten aussagte, bei mehreren regelmäßigen Dealergeschäften ihres 20-jährigen Ex-Freundes im Stadtgebiet dabei gewesen zu sein. Im Übrigen hätten sowohl der Angeklagte als auch sein Bruder täglich mehrere Joints konsumiert.
Als die Ex-Freundin des Angeklagten bei ihrer Aussage in Tränen ausbrach und die Verhandlung kurz stockte, reichte ihr Staatsanwältin Katrin Arenfeld fürsorglich ein Taschentuch.
Angeklagter hatte „schlechte Schufa“
Und dann war da noch die Sache mit dem Smartphone-Vertrag, den die Ex-Freundin des Angeklagten für diesen wegen seiner „schlechten Schufa“ abgeschlossen hatte. Sie hatte nach der Trennung ihren Ex-Freund angezeigt, weil dieser absprachegemäß die monatlichen Raten nicht immer gezahlt hatte. Strafverteidiger Laurien legt dem Gericht aber Kontoauszüge vor, aus denen ersichtlich war, dass die Raten vom Konto seines Mandanten abgebucht wurden. „Das ging ja nur, weil ich ihm dann oftmals Bargeld zur Einzahlung auf sein Konto gegeben hatte“, ergänzte die frühere Freundin des Angeklagten. Dieser Anklagepunkt der Unterschlagung wurde dann vom Jugendschöffengericht vorläufig eingestellt.
Einen 24-Jährigen beleidigt zu haben, gab der Angeklagte durch seinen Verteidiger zu und entschuldigte sich später bei diesem.
Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe war über die Einkommensangaben des arbeitslosen Angeklagten vor Gericht, nur 100 Euro Taschengeld von seiner Mutter zu erhalten, erstaunt, da dieser ihm bei dem letzten Gespräch mitgeteilt habe, er verdiene monatlich durch einen eigenen Internethandel über eintausend Euro. Den bisherigen Sanktionen aus früheren Verurteilungen sei der Angeklagte allerdings nicht vollständig nachgekommen. Er sei beim Cafe Sprungbrett „rausgeflogen“, habe seine Sozialstunden im EVK nicht vollständig abgeleistet und auch den geforderten Schulbesuchsnachweis habe er nicht erbracht.
Zwei Wochen Dauerarrest - milde Form der Freiheitsstrafe
Nach vier Stunden Hauptverhandlung verkündete dann Amtsgerichtsdirektor Dr. Christian Amann das Urteil der drei Richter*innen des Jugendschöffengerichtes, nachdem acht der elf geladenen Zeugen ausgesagt hatten. Die Richter*innen erkannten bei dem zum Tatzeitpunkt zwar altersmäßig Volljährigem, rechtlich aber als Heranwachsenden bewertet eine deutliche „Reifeverzögerung“, die die Anwendung des milden Jugendstrafrechtes mit den erzieherischen Sanktionen gebietet.
Unter Einbeziehung einer noch offenen früheren Strafe wurde der 20-Jährige wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln und wegen Beleidigung zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt. Zusätzlich muss er 120 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten, betäubungsmittelfrei bleiben und beides dem Gericht nachweisen.
Gegen dieses Urteil ist noch die Einlegung von Rechtsmitteln möglich.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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