Landgericht
Hattinger Arzt erhält Bewährung – 20.000 Euro an Ärzte ohne Grenzen

In einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Essen wurde jetzt ein Hattinger Arzt wegen versuchten Betruges zum Nachteil einer Krankenkasse zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes Hattingen, acht Monate Haft ohne Bewährung, wurde dadurch geändert.

Staatsanwaltschaft und Gericht sahen es als erwiesen an, dass der Arzt aus Hattingen, der strafrechtlich bereits dreimal in Erscheinung getreten ist, maßgeblich beim Versuch mit beteiligt war, Gelder von einer Krankenkasse für Leistungen zu beziehen, die nicht erbracht wurden.

Einer Sachbearbeiterin der AOK Rheinland waren Ungereimtheiten bei dem Antrag auf Kostenübernahme einer Haushaltshilfe für eine Schwangere aufgefallen. Sie bat die Schwangere zu einem Gespräch. Diese erschien bei der Krankenkasse in Begleitung des Angeklagten, der sich dort als Freund der Familie der Antragstellerin und als Taxifahrer für die Schwangere vorstellte und die Gesprächsführung übernahm. Dass er der Arzt der Antragstellerin war und die entsprechende Verordnung ausgestellt hatte, sagte er nicht.

Fast viertausendfünfhundert Euro sollte die AOK für angeblich erbrachte Leistungen einer Haushaltshilfe bezahlen. Die angebliche Haushaltshilfe, so recherchierte die Sachbearbeiterin, war allerdings gleichzeitig auch in der Praxis des Arztes beschäftigt. Da diese bei einer Ganztagsbeschäftigung in der Arztpraxis nicht auch noch acht Stunden täglich als Haushaltshilfe arbeiten kann, übergab die Sachbearbeiterin den Fall an die Rechtsabteilung der AOK, die Anzeige erstattete.

„Ich habe Fehler begangen und es tut mir leid“, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort, bevor sich die Strafkammer zur Beratung zurückzog.

Rechtsanwalt Nagler hatte vorher für seinen Mandanten auf Freispruch plädiert. Obwohl sein Mandant viel gelogen habe, sei der juristische Tatbestand des versuchten Betruges nach der Beweisaufnahme nicht gegeben.

Das sah Staatsanwalt Jakubowski anders. Er sah die Anklagevorwürfe bestätigt, keine günstige Sozialprognose für den Angeklagten und betrachtete die vom Amtsgericht Hattingen bemessene Strafe der ersten Instanz von acht Monaten Haft ohne Bewährung als tat- und schuldangemessen.

Richterin Dr. Annette Rabe verkündete dann das Urteil der Strafkammer, die nach der Beweisaufnahme den versuchten Betrug als bestätigt ansah. Unter Würdigung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und unter Berücksichtigung seiner vielen teils noch minderjährigen Kinder wurde die vom Amtsgericht Hattingen verhängte Freiheitsstrafe von acht Monaten für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Gleichzeitig muss mit Rechtskraft des Urteils der Angeklagte 20.000 Euro in monatlichen Raten an die Einrichtung "Ärzte ohne Grenzen" zahlen.

Gegen dieses Urteil des Landgerichtes ist noch das Rechtsmittel der Revision möglich.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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