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Geschlagene Frau „kneift“ vor Gericht - Freispruch
Ein 57 Jahre alter Hattinger wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt, seine frühere Ehefrau misshandelt zu haben. Am Ende der heutigen Verhandlung wurde er freigesprochen.
Für die Außenstehenden unverständlich. Da wird eine Frau von ihrem Mann geschlagen und ruft die Polizei. Diese eilt zu Hilfe und nimmt eine Strafanzeige wegen Körperverletzung auf. Die Kriminalpolizei gibt am Ende ihrer Ermittlungen den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter, die Anklage erhebt und den Vorgang an das Amtsgericht weitergibt.
Der Strafrichter lässt nach Prüfung die Anklage zu und eröffnet die Hauptverhandlung. In der heutigen Gerichtsverhandlung macht der 57 Jahre alte Angeklagte aus Hattingen nach Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die danach als Zeugin und Geschädigte angehörte frühere Ehefrau des Angeklagten, im Februar 2019 vom Angeklagten geschlagen, macht dann auch von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Da unter diesen Voraussetzungen die Aussage der als Zeugin geladenen Polizeibeamtin nicht mehr verwertet werden durfte, hatten Polizei, Kripo, Staatsanwaltschaft und Gericht zwar viel Arbeit mit dem Fall, der Angeklagte musste aber auf Kosten der Landeskasse freigesprochen werden.
Statistik
Im Jahre 2018 gab es im Bereich der Kreispolizeibehörde Schwelm 307 angezeigte Straftaten der häuslichen Gewalt. 148 Rückkehrverbote in die Wohnungen wurden durch die Polizei erteilt.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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