Hattingen
Geschäftsfrau vermisst Werte in Höhe von 150.000 Euro
Eine 56-jährige aus Hattingen hatte sich jetzt wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in besonders schwerem Fall vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes zu verantworten.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beschuldigte die Angeklagte, während deren Tätigkeit als Reinigungskraft von Dezember 2018 bis Mitte November 2019 bei einer älteren Hattinger Geschäftsfrau zahlreiche Wertgegenstände entwendet zu haben. Allein bei 12 definierten Wertgegenständen ermittelte die Staatsanwaltschaft einen Schaden in Höhe von fast 32.000 Euro.
„Der Schaden ist viel höher“, sagte die Tochter der Geschädigten als Zeugin aus und bezifferte den Fehlbetrag auf 150.000 Euro, den ihre Familie an Schmuck, Edelmetallen, Uhren und sonstigen Wertgegenständen vermisst, wobei die Höhe gestohlener ideeller Werte aus dem Familienbesitz mehrerer Generationen nicht geschätzt werden kann.
„Ein großer Teil der Anklagepunkte trifft zu, meine Mandantin hat gestohlene Teile verkauft und das ist verwerflich und sehr schlimm“, erklärte Pflichtverteidiger Hirschmann zu Beginn der Hauptverhandlung. Seine Mandantin bestritt aber, Schmuck entwendet zu haben.
„So eine nette Putzhilfe hatte ich noch nie“
Fast drei Jahre lang hatte die Angeklagte bei der Hattinger Geschäftsfrau einmal die Woche als Reinigungskraft gearbeitet. Die geschädigte Seniorin hatte dabei nicht bemerkt, dass plötzlich Wertgegenstände zuerst umgeräumt und später verschwunden waren.
Als Familienangehörige bei einem Besuch bei der Seniorin auf leere Kartons von Wertgegenständen stießen, installierten sie in den Zimmern Überwachungskameras. Als die Seniorin dann einmal das Haus verließ, zeichneten die Überwachungskameras auf, dass die Angeklagte Wertgegenstände entwendete. Kurze Zeit später erfolgte dann die Festnahme der Hattingerin durch die Polizei bei einem Hattinger Goldankäufer, wo sie versucht hatte, Edelmetall zu Bargeld zu machen.
Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden die Beamten fündig. Bezeichnete die Angeklagte die bei ihr sichergestellten Armbanduhren als Modeschmuck, kam die Tochter der Bestohlenen zu einem anderen Wertergebnis, wobei der Wert einer Luxus-Uhr schon mit 7.000 Euro angegeben wurde.
Hauptverhandlung wird fortgesetzt
Da die Angeklagte weiterhin bestritt, keinen Schmuck gestohlen zu haben, wurde die Hauptverhandlung unterbrochen und wird fortgesetzt. Zu dem nächsten Termin werden dann die sichergestellten Schmuckstücke ins Gericht gebracht, um bewertet und identifiziert zu werden. Außerdem werden weitere Zeugen gehört.
Gewerbsmäßiger Diebstahl in besonders schwerem Fall wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis 10 Jahren geahndet.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.