Hattingen
Geldstrafe für unsachgemäße Asbestsanierung

Ein 29-Jähriger Unternehmer hatte sich heute mit einem 64-jährigen Mitarbeiter wegen einer Straftat nach dem Chemikaliengesetz vor dem Strafrichter zu verantworten. Bei einer Asbestsanierung hatten sie die Vorschriften der Technischen Regeln für Gefahrstoffe nicht eingehalten.

Der 29-jährige Unternehmer hatte Ende November 2019 einen Auftrag zur Demontage von Asbestplatten in Hattingen angenommen. Bei Beginn der Arbeiten, die er mit zwei seiner Mitarbeiter durchführte, verständigte wohl ein Nachbar an der Hattinger Baustelle die Gewerbeaufsicht, da der Verdacht bestand, dass die Asbest-Demontagearbeiten nicht sachgemäß durchgeführt würden. Das kommentierte einer der Angeklagten mit dem Satz, „es gibt gewisse Leute, die waren neidisch, die haben uns angezeigt“.
Ein Gewerbeaufsichtsbeamter aus Arnsberg erschien dann kurzfristig auf der Baustelle und stellte bei den durchgeführten Arbeiten Verstöße gegen die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) fest.

"Man macht ja nicht alles nach Vorschrift"

Auf die Einhaltung der Regeln angesprochen, kommentierte dieses der 64-jährige Angeklagte mit den Worten „man macht ja nicht alles nach Vorschrift“.
Die Gewerbeaufsicht bemängelte, dass die Angeklagten nicht über die notwendige Fachkunde und Genehmigung verfügt hätten, diese Arbeiten überhaupt auszuführen. Außerdem wurden nicht vorhandene Atemschutzmasken, fehlende Sprühgeräte um Asbestfasern zu binden, keine Schutzanzüge und keine sofortige Einlagerung abgebrochener Asbestplatten-Stücke beanstandet.
„Es bestand eine erhebliche Gesundheitsgefährdung nicht nur für die Arbeiter, sondern auch für die Nachbarschaft“, ergänzte der Gewerbeaufsichtsbeamte und erwähnte aber positiv, dass die Angeklagten schon versucht hätten, die Faserzementplatten zerstörungsfrei zu demontieren. Später wurden die Arbeiten dann von einem fachkundigen Unternehmen zu Ende geführt.

Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Richter Kimmeskamp stellte dann am Ende der Beweisaufnahme mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten das Verfahren gegen die beiden Angeklagten gegen eine Geldauflage vorläufig ein. Der 64-Jährige muss 900 Euro an das Café Sprungbrett, der 29-Jährige 600 Euro an die Hattinger Tafel zahlen.

Ergänzung:

  • Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgegeben. Diese TRGS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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