Freispruch für städtischen Mitarbeiter – Ermittlungspanne oder Falschbeschuldigung
Eine Hattingerin hatte der Polizei Mitte Mai 2019 angezeigt, in der Südstadt von einem unbekannten Mann, der sich als Mitarbeiter des Hattinger Ordnungsamtes ausgab, wegen eines Parkverstoßes zu einer Barzahlung von 40 Euro aufgefordert worden zu sein. Sie hatte sich ein Autokennzeichen gemerkt und Anzeige erstattet – allerdings gegen den Falschen.
„Der war es nicht, der Täter sah ganz anders aus“, sagte die Hattingerin, die jetzt vor Gericht als Zeugin aussagte, als Richter Kimmeskamp fragte, ob sie den Angeklagten als Beschuldigten wiedererkennen würde.
Die Geschichte klingt seltsam. Ein Mann soll parkende Autofahrer angesprochen, auf einen Parkverstoß hingewiesen und diese aufgefordert haben, 40 Euro in bar zu zahlen. Der Hattingerin kam das seltsam vor, sie erkundigte sich noch aus dem Auto heraus telefonisch beim Ordnungsamt und verständigte dann die Polizei, nachdem ihr das Ordnungsamt mitgeteilt hatte, dass sie dort keine Kontrollen, erst recht nicht mit Barzahlung, durchführt.
Der später eintreffenden Polizei wurden ein Autokennzeichen und eine Personenbeschreibung mitgeteilt. Am Ende der Ermittlungen wurde ein Mitarbeiter der Stadt Hattingen, auf den das gemeldete Autokennzeichen zugelassen war, angezeigt und dieser erhielt einen Strafbefehl über 2.400 Euro wegen Amtsanmaßung.
Städtischer Mitarbeiter zu Unrecht beschuldigt
Völlig zu Unrecht, wie sich heute herausstellte. Die Personenbeschreibung des Angeklagten, der Widerspruch gegen seinen Strafbefehl eingelegt hatte, passte ganz und gar nicht mit der Personenbeschreibung, die die Anzeigenerstatterin der Polizei mitgeteilt hatte, überein.
Warum diese Umgereimtheiten nicht schon bei den Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft auffielen, bleibt rätselhaft. „Da der Polizei keine weiteren Hinweise über „angebliche Barkassierer des Hattinger Ordnungsamtes“ in der Südstadt angezeigt wurden“, erfolgten auch keine weiteren Ermittlungen gegen andere Personen, sagte Pressesprecherin Sonja Wever heute auf Nachfrage zum STADTSPIEGEL.
Dem Einspruch gegen den Strafbefehl, den Rechtsanwalt Ludwig für seinen Mandanten bei Gericht einreichte, wurde heute entsprochen. Sein Mandant wurde freigesprochen. Die Landeskasse trägt alle Kosten.
Über die Gegenanzeige der Stadt Hattingen und des Angeklagten wegen Falschbeschuldigung gegen die Anzeigenerstatterin muss die Staatsanwaltschaft noch entscheiden.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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