Untreue nicht bewiesen
Freispruch für Mitarbeiterin der Postbankfiliale in Niedersprockhövel

Zwei Verhandlungstage brauchte Richter Kimmeskamp, um nach Anhörung zahlreicher Zeugen über die Anklagevorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen eine ehemalige 43-jährige Mitarbeiterin der Postbank-Filiale aus Niedersprockhövel wegen Untreue zu entscheiden. Heute wurde die ehemalige Postbank-Mitarbeiterin vom Vorwurf der Untreue auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.

Der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf Untreue. Die 43-jährige Angeklagte wurde von der Postbank angezeigt und beschuldigt, im Zeitraum zwischen Ende Mai und Mitte Juni 2019 rechtswidrig mit zwei Taten insgesamt 13.400 Euro Bargeld aus dem Kassenbestand der örtlichen Postbank entnommen zu haben. Bereits früher soll es bei dieser Filiale schon zu nennenswerten Bargeldfehlbeträgen gekommen sein, die allerdings kein gerichtliches Nachspiel hatten.

Die Angeklagte bestritt nachhaltig die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und zeigte in ihren Schilderungen der Arbeitsabläufe auf, dass verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls theoretisch die Möglichkeit gehabt hätten, Geld rechtswidrig und unbemerkt zu entwenden.

Während der beiden insgesamt über vierstündigen öffentlichen Hauptverhandlungen erfuhren die im Sitzungssaal Anwesenden umfangreiche Details über die Art und die Verantwortung für die unterschiedlichen Bargeldkassen, den eingesetzten veralteten „Beschäftigten-Bedienten-Auszahlautomaten, die Tresorbestände, die Sicherheitsvorkehrungen, die Videoüberwachung und die Abstimmverfahren und Kontrollvorschriften aller Werte in dieser Postbank-Filiale.

Obwohl es um bankinterne Details und um Sicherheitsvorkehrungen ging, wurde von keinem der vorgeladenen Zeugen eine Aussagegenehmigung der Postbank verlangt bzw. vorgelegt.

Freispruch auf Kosten der Landeskasse
Nachdem sich heute am zweiten Verhandlungstag herausstellte, dass das vorgegebene Vier-Augen-Prinzip bei manchen Bargeldvorgängen nicht immer eingehalten wurde und somit verschiedene Mitarbeiter die Möglichkeit gehabt hätten, widerrechtlich an Bargeld zu gelangen, plädierte selbst der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahme in seinem Plädoyer dafür, die Angeklagte freizusprechen, da sich die Anklagevorwürfe gegen sie nicht bestätigt hätten.

Für den Staatsanwalt blieben erhebliche Zweifel, ob wer und wann zu welcher Zeit „in die Kasse gegriffen“ haben könnte.

Ob nicht sogar ein simpler unentdeckter Fehler bei der Verbuchung von Kundenein- bzw. -auszahlungen zu den Differenzen geführt haben könnte, war nicht Gegenstand dieses Gerichtsverfahrens.

Richter Kimmeskamp sprach dann die Angeklagte vom Vorwurf der Untreue auf Kosten der Landeskasse frei, die auch die Auslagen der Angeklagten trägt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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