Sprockhövel
Eltern von drei Kindern werden straffällig

Eine 29-Jährige und ein 40-Jähriger, seit fünf bzw. sieben Jahren in Deutschland lebend und in Sprockhövel wohnhaft, wurden heute wegen Computerbetruges zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten Waren bestellt und erhalten, aber nicht bezahlt.

Der kleine Säugling der Angeklagten schaute mit großen Augen im Gerichtssaal umher. Er verstand zum Glück noch nicht, dass seine Eltern heute wegen Betruges verurteilt wurden.
Drei Mal hatte die Angeklagte über das Internet Kleidung bestellt, erhalten, aber nicht bezahlt. Ihr Partner hatte dieses einmal gemacht. 931 Euro machte danach zuerst eine Inkassofirma geltend, dann klingelte der Gerichtsvollzieher.
„Ich bin im Mutterschaftsurlaub und arbeite nicht“, sagte die Angeklagte, die zugab, die Bekleidungsartikel für ihre drei Kinder und für sich im Internet bestellt, erhalten, aber nicht bezahlt zu haben. Ihr Partner, zurzeit arbeitssuchend, hatte ebenfalls in dem Wissen die Waren bestellt, diese nicht bezahlen zu können.
Nun hatte die Angeklagte bei den einzelnen Bestellungen zum Teil unterschiedliche Auftraggebernamen angegeben. Dieses sei keine Absicht gewesen, sagte sie sondern sei einem Übersetzungsprogramm aus einer anderen Sprache geschuldet, was Richter Kimmeskamp bezweifelte.
Aufgrund der durchgeführten Zwangsmaßnahmen des Internetlieferanten will die Angeklagte inzwischen bereits 250 Euro zurückgezahlt haben.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer, gegen die Angeklagte wegen des eingeräumten Betruges eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 10, also 900 Euro, gegen den Partner der Angeklagten 60 Tagessätze zu je 10 Euro, also 600 Euro Geldstrafe zu verhängen.
Richter Kimmeskamp blieb dann in seinem Urteil mit dem verkündeten Strafmaß etwas unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft. Einkommensabhängig muss die 29-Jährige 720 Euro (90 Tagessätze á 8 Euro) und ihr Partner 480 Euro (60 Tagessätze á 8 Euro) an die Staatskasse zahlen. Zusätzlich müssen natürlich beide die bestellten und erhaltenen Waren in Raten bei der Textilfirma abbezahlen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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