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Ein teurer Gelegenheits-Joint - 1.400 Euro Strafe

Ein Hattinger wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Seinen einbehaltenen Führerschein konnte er noch im Gerichtssaal wieder entgegennehmen.

Der Hattinger war bisher mit dem Gesetz noch nicht in Konflikt geraten. Ihm war im Stadtgebiet im April dieses Jahres ein „Allerweltsunfall“ passiert. Durch einen Moment Unachtsamkeit, er will einen anderen Radiosender gesucht haben, war er im Begegnungsverkehr mit einem anderen Auto kollidiert. „Der Schaden beläuft sich auf 2.500 Euro“, sagte der Unfall-Geschädigte vor Gericht aus.

Die den Unfall aufnehmende Polizeioberkommissarin bemerkte beim Unfallverursacher, dem Angeklagten, Auffälligkeiten, wie sie Richter Kimmeskamp schilderte. „Der Angeklagte war sehr unruhig, konnte nicht ruhig stehen bleiben, hatte keine Speichelbildung mehr und leckte immer an seinen Lippen“, sagte die Polizeibeamtin aus. Grund für sie, in nähere Untersuchungen einzutreten. Als sie dann noch Alkoholgeruch wahrnahm, durfte sie der Angeklagte auf die Wache „begleiten“.

Ich hatte am Vortag zur Entspannung einen Gelegenheits-Joint geraucht und am Osterfeuer etwas Alkohol getrunken, gestand der Angeklagte direkt zu Beginn der Hauptverhandlung ein. Nun war die später ermittelte Menge an THC, dem berauschenden Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, nicht hoch und auch der Promillesatz war niedrig. Im Blut konnten jedoch auch noch Amphetamine nachgewiesen werden.

Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr ist strafbar
Das alle reichte allerdings, um den Hattinger wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr, so nennt es der Gesetzgeber, zu verurteilen.

Forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft noch 1.600 Euro Geldstrafe und die Einziehung des Führerscheines von neun Monaten, plädierte Strafverteidiger Rechtsanwalt Sentner für seinen bisher nicht vorbestraften Mandanten auf Freispruch, ersatzweise um eine milde Geldstrafe und um Aushändigung des seit dem Unfalltag eingezogenen Führerscheines. Seiner Auffassung war die THC-Konzentration im Blut seinen Mandanten nicht ursächlich für den Unfall.

Richter Kimmeskamp verhängte dann eine Geldstrafe von 1.400 Euro gegen den Angeklagten, händigte ihm aber den Führerschein noch im Gericht wieder aus, weil die von ihm ausgesprochene Führerscheinsperre von drei Monaten schon abgelaufen war.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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