Aus dem Hattinger Amtsgericht
Ein Geständnis reichte nicht - Freispruch für 2 Angeklagte
Zwei wegen Betruges angeklagte Autofahrer wurden heute vom Strafrichter freigesprochen. Ihnen war nicht nachzuweisen, betrügerische Handlungen zum Nachteil einer Autoversicherung vorgenommen zu haben. Der Gesamtschaden laut Anklageschrift betrug über 61.000 Euro.
Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter
Der 72 Jahre alte angeklagte Fahrer eines Mercedes-Kleintransporters war Mitte Oktober 2012, also vor fast 8 Jahren, nachts gegen vier im Gewerbegebiet Stefansbecke in Sprockhövel am Straßenrand abgestellte „teils hochwertige“ Fahrzeuge gefahren. Er hatte, so seine Einlassung bei der ersten Gerichtsverhandlung im November 2017 vor Gericht, den Kleintransporter für einen privaten Transport angemietet. Für die von ihm verursachte Kollision mit Beschädigung der vier am Straßenrand abgestellten Fahrzeuge hatte er eine Erklärung: ihm will schlecht geworden sein und er hätte danach die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren.
Zur heutigen Hauptverhandlung erschien er nicht, stellte vielmehr durch seinen Rechtsanwalt einen Befangenheitsantrag gegen Richter Kimmeskamp. Das Verfahren gegen ihn wurde daher heute bis zur Entscheidung über den Befangenheitsantrag abgetrennt.
Ein Angeklagter war geständig - Geldstrafe
Ein ebenfalls angeklagter 50-Jähriger aus Wuppertal gestand aber bei der letzten Hauptverhandlung, seinen Wagen dort vorher im Auftrag einer Person am Straßenrand abgestellt zu haben. Ihm war vorher von dem Auftraggeber genau gezeigt worden, wo er seinen Wagen abstellen sollte. Er wusste auch, dass in dieser Nacht die am Straßenrand abgestellten Autos beschädigt würden.
Die Versicherung sollte danach den Schaden begleichen. Die Reparatur sollte dann „kostengünstiger“ durchgeführt und ein Betrugsgewinn erzielt werden. 1.500 Euro Prämie hatte man dem geständigen Angeklagten, der bisher nicht vorbestraft war, dafür versprochen. Der Angeklagte kennt den Auftraggeber dieses Betruges, wollte ihn aber bei der ersten Verhandlung vor Gericht namentlich nicht nennen. Er bedauerte vor Gericht, „diese Dummheit“ begangen zu haben.
Am Ende der Hauptverhandlung im November 2017 wurde er dann wegen vorsätzlichen Betruges zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen einkommensabhängig zu je 25 Euro, insgesamt zu 1.500 Euro verurteilt.
Freispruch für einen Hattinger
Ein Angeklagter aus Hattingen, der seinen Sportwagen dort abgestellt hatte, wurde von Richter Kimmeskamp im November 2017 auf Kosten der Landeskasse vom Vorwurf des Betruges und der Untreue freigesprochen. Dieser Autofahrer nannte dem Gericht damals "persönliche Gründe" für sein nächtliches Parken dort. Außerdem, so sein Anwalt, habe er bereits 28.000 Euro Gerichtskosten und 22.000 Euro für die Reparatur seines Sportwagens aus eigener Tasche aufgewendet.
Kürzestes Plädoyer eines Strafverteidigers
Zur heutigen Hauptverhandlung, acht Jahre nach der eigentlichen Tat, hatten sich wegen dieses Betrugsvorwurfes ein 57-Jähriger und ein 54-Jähriger zu verantworten.
Am Ende der Beweisaufnahme war ihnen nicht nachzuweisen, ihre PKW dort in der Absicht abgestellt zu haben, einen Betrug zu begehen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte daher auf Freispruch. „Ich schließe mich dem an“, sagte ein Strafverteidiger und bezeichnete dieses als das kürzeste Plädoyer seiner beruflichen Tätigkeit.
Richter Kimmeskamp folgte dann den Anträgen und sprach heute beide Angeklagte vom Vorwurf des Betruges auf Kosten der Landeskasse frei.
Autoversicherung beruft sich auf Datenschutz
Die Anfrage des STADTSPIEGEL an die Versicherung des Unfallverursachers, ob inzwischen schon Beträge zur Schadensregulierung gezahlt wurden, wurde mit Verweis auf den Datenschutz abgelehnt.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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