Amtsgericht
Ebay-Schnäppchen war Diebesgut - Hattinger Kaufmann wegen Hehlerei verurteilt

Ein 36jähriger Hattinger wurde heute für schuldig befunden, in 22 Fällen gewerbsmäßige Hehlerei begangen zu haben. Er erhielt eine 16monatige Freiheitsstrafe zur Bewährung und eine Geldstrafe.

Über die ebay-Plattform hatte der selbständige Hattinger, der während der Hauptverhandlung auf Anraten seines Rechtsanwaltes lange Zeit von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, Wendeschneidplatten, die man zur Zerspanung von Metallen oder Holz verwenden kann, im Zeitraum Dezember 2013 bis November 2015 weit unter dem üblichen Preis gekauft und anschließend weiterverkauft.

Lange Zeit will ihm nicht bewusst gewesen sein, dass die zu dem so niedrigen Preis bei ebay angebotenen Waren aus Diebstählen stammen könnten. Selbst als der ebay-Verkäufer den Hattinger aufforderte, eine auf den Verpackungen angebrachte dreistellige Nummer vor dem Weiterverkauf unkenntlich zu machen, will er nicht stutzig geworden sein.

Der ebay-Verkäufer, der aus Süddeutschland angereist war, schilderte detailliert als Zeuge, wie er die Waren bei seinem Arbeitgeber seit 2003 entwendet und über ebay weiterverkauft hatte. Sein Chef soll, was das Bestellwesen angeht, den Überblick verloren haben. So konnte jeder Mitarbeiter Waren bestellen. Das nutzte der Zeuge aus, entwendete über Jahre das industrielle Spezialwerkzeug, welches seine Firma beim Hersteller gekauft hatte, lagerte dieses bei sich zuhause ein um es dann über ebay weit unter dem üblichen Verkaufspreis anzubieten.

„Ich hatte nur etwa fünf Stammkunden, die bei mir regelmäßig kauften“, sagte er vor Gericht aus. Nachdem sein Chef bei ebay sein eigenes Werkzeug entdeckte, fiel die Unterschlagung auf. Der Zeuge bekam Besuch von Polizei und Staatsanwaltschaft, die das noch vorhandene Diebesgut, PC und alle Unterlagen beschlagnahmten. So wurde auch der Hattinger anhand der Zahlungsströme entdeckt.

Spätes Geständnis des Angeklagten
Nachdem der Anwalt des Angeklagten für seinen Mandanten nur eine niedrige Geldstrafe in´s Spiel brachte, verdeutlichte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gegen Ende der Beweisaufnahme dem Anwalt, welches Strafmaß der Gesetzgeber für gewerbliche Hehlerei vorsieht. Als Richter Kimmeskamp dann noch andeutete, die Ermittlungsbeamten aus Süddeutschland als Zeugen und einen Gutachter als Sachverständigen zu laden, bat der Strafverteidiger um eine Sitzungsunterbrechung, um sich mit seinem Mandanten hinsichtlich der Strategie zu beraten.

„Die Folgen einer Straftat sollte man sich eben vorher überlegen“, kommentierte die Staatsanwältin.

Nach der Sitzungsunterbrechung kam dann die Wende. Der Angeklagte gestand, die Waren gekauft und entsprechende Geldbeträge an den ebay-Verkäufer überwiesen zu haben. Zuerst will er bei den Verkäufen keine Zweifel gehabt haben, später sei ihm schon bewusst geworden, dass die Ware gestohlen sein könnte.

Unter Würdigung dieses späten Geständnisses beantragte die Staatsanwältin für den bisher nicht vorbestraften Angeklagten aus Hattingen für die gewerbsmäßige Hehlerei in 22 Fällen eine Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Geldauflage sollte der Angeklagte 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und bat von einer Geldauflage abzusehen, da sein Mandant eine Familie habe und anstrebe, in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln.

16 Monate Gefängnis zur Bewährung und Geldauflage
Richter Kimmeskamp verurteilte den Hattinger dann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten und setzte diese Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aus. Als Geldauflage muss der Hattinger 1.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. „Das ist die untere Grenze des Strafmaßes“, die der Gesetzgeber für diese Taten zulässt, sagte Richter Kimmeskamp in seiner Urteilsbegründung.

Gegen dieses Urteil können innerhalb einer Woche noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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