Freispruch
"Der Albtraum ist für den Hattinger zu Ende"

Von den vier Richtern des Schöffengerichtes im Justizzentrum in Bochum wurde heute ein 26-Jähriger aus Hattingen vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen.

Es waren schon spektakuläre und von weitem sichtbare Brände, als am 30.11.2019 zwei Dutzend Strohballen auf einer Wiese an der Haarstraße und nur eine Stunde später weitere mehrere Hundert Strohballen nur wenige Meter entfernt in Flammen aufgingen.
Insgesamt 800 Strohballen standen in dieser Nacht in Stiepel in Flammen. Für die Feuerwehr ein Großeinsatz mit insgesamt bis zu 100 Einsatzkräften über 24 Stunden lang. Auch das Technische Hilfswerk, die Freiwillige Feuerwehr Hattingen und eine Sondereinheit der Feuerwehr aus Herne waren in diesen Einsatz eingebunden.
Die Kriminalpolizei hatte umfangreiche Ermittlungen vorgenommen und zahlreiche Indizien der Staatsanwaltschaft vorgetragen. Diese hatte dann den 26-Jährigen aus Hattingen wegen Verbrechen der Brandstiftung angeklagt.
Heute wurde der Hattinger, wie schon am Ende des ersten Verhandlungstages zu erwarten war, freigesprochen. Die Verteidiger des Hattingers, Rechtsanwalt Tim Salewski und Rechtsanwalt Henner Sentner hatten schon vor Prozessbeginn gegenüber der Presse erklärt, dass die in diesem Indizienprozess aufgrund der Aktenlage angeführte Beweislage ihrer Ansicht nach nicht geeignet seien, ihren Mandanten der beiden Brandstiftungen zu überführen.
Mehrere Zeugen schilderten an den beiden Prozesstagen in der Beweisaufnahme ihren Tagesablauf am Tattag. Wurden zuerst von den Ermittlern der Kriminalpolizei die Aussagen des Angeklagten zu seiner ersten Feststellung des Feuerscheins bezweifelt, bestätigte ein weiterer Zeuge die Glaubwürdigkeit der Aussage des Hattingers.
Nach Befragung mehrerer Zeugen erschien es am Tage der Brände zeitlich durch die festgestellten Geschehensabläufe nicht möglich gewesen zu sein, dass der Angeklagte aus Hattingen weder für den ersten noch für den zweiten Brand infrage kommt.
Der Hinweis eines Zeugen an die Polizei, bei mehreren Bränden eine immer gleiche unbekannte männliche Person am Brandort gesehen zu haben, wurde später durch die Polizei ohne weitere Erkenntnisse nicht intensiver verfolgt.

„Polizeiliche Ermittlungen hätten noch Luft nach oben gehabt“

Das veranlasste heute den Vorsitzenden Richter der Schöffengerichtskammer Dr. Deutscher, Kritik an der Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei zu äußern, zumal der Eindruck entstanden war, dass verschiedene Ermittlungsansätze nicht ausreichend verfolgt wurden.
Staatsanwalt Rademacher erklärte dann in seinem Plädoyer, das sich der angeklagte Sachverhalt in diesem reinen Indizienprozess nicht bestätigt habe. „Die meisten Indizien sind während der Beweisaufnahme weggebrochen und daher beantrage ich einen Freispruch“, sagte der Staatsanwalt.

Freispruch auf Kosten der Landeskasse

Dem schlossen sich die beiden Verteidiger des Hattingers in ihren Plädoyers an. Die Richter des Schöffengerichtes brauchten dann nur wenige Minuten Beratungszeit, bevor Richter Dr. Deutscher den Hattinger vom Vorwurf der Brandstiftung freisprach. „Diese Arten von Brandstiftung nehmen Überhand, greifen um sich und sind gefährliche Taten. Die Aufklärung ist oftmals schwierig, wenn keine Spuren oder Beobachtungen ermittelt werden können, aber heute sind sie freizusprechen“, führte der Richter aus.

Ursache des Großbrand in Sprockhövel noch nicht geklärt

Die Ursache des nächtlichen Brandes der über 400 Heuballen, die Ende August 2020 in Sprockhövel Auf der Gethe brannten, konnte bis heute von den Kräften der Kriminalpolizei Schwelm noch nicht ermittelt werden, wie die Pressestelle der Polizei dem STADTSPIEGEL auf Nachfrage mitteilte.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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