Amtsgericht Hattingen
Brand in Sprockhövel: Der Gärtner war es nicht

Foto: Bilder: Feuerwehr, Collage: Höffken

Nach dem Brand Mitte August 2019 auf einem Grundstück in Niedersprockhövel wurde heute der angeklagte Gärtner vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung freigesprochen. Der Brandsachverständige hatte ihn entlastet.

Mitte August 2019 wurde Stadtalarm für die Feuerwehr Sprockhövel ausgelöst. In der Fänkenstraße kam es auf einem Grundstück zu einem Brand, der sich von einem Gartenhaus über einen Carport auf die Hausfassade und auf den Dachstuhl eines Einfamilienhauses ausgebreitet hatte. Der gesamte Schaden beläuft sich laut geschädigter Eigentümerin, die sich zur Zeit des Brandes im Urlaub befand, auf mehrere Hunderttausend Euro.
In den damaligen Einsatz waren laut Feuerwehr 57 ehrenamtliche Feuerwehrkräfte, der Rettungsdienst mit mehreren Fahrzeugen sowie die Kreisfeuerwehrzentrale mit einem Gerätewagen-Atemschutz eingebunden. „Durch unser schnelles Eingreifen konnte ein Komplettverlust des Gebäudes verhindert werden“, sagte heute der als Zeuge geladene Einsatzleiter der Feuerwehr Sprockhövel. Personen kamen durch den Brand nicht zu Schaden, jedoch verletzte sich eine Einsatzkraft bei den Arbeiten leicht und musste ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden.

Hauptverhandlung vor dem Strafrichter

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte nach Abschluss der damaligen polizeilichen Ermittlungen einen 61-Jährigen aus Hattingen, durch fahrlässige Flämmarbeiten auf dem Grundstück dieser Hausbesitzerin den Brand verursacht zu haben.
„Ich war mit Pflegearbeiten im Gartenbereich beauftragt und habe auch die Unkräuter auf dem Vorplatz geflämmt“, sagte der Angeklagte. Er will jedoch weder im Bereich der Brandentstehung noch zu der Zeit geflämmt haben, als der Brand ausbrach bzw. bemerkt wurde.

Sachverständiger kritisiert Ermittlungsarbeit

Der Brandsachverständige, der erst im Juni 2020 vom Gericht beauftragt wurde, stellte heute sein Gutachten den Gerichtsparteien vor, nachdem sieben Zeugen noch einmal zu dem Brandgeschehen ausgesagt hatten.
"Die Brandursache wird nicht durch Flämmarbeiten bestätigt", sagte der Brandschutzingenieur, der diesbezüglich umfangreiche Testversuche durchgeführt hatte. Er zeigte „Irritationen“ in der Ermittlungsakte der Kriminalpolizei auf und vermisste zeitnahe, weitergehende, gründliche Untersuchungen der polizeilichen Brandermittler im Rahmen von Eliminationsverfahren (=Ausschlussverfahren) am Brandort. „Bedauerlicherweise wurde nicht untersucht, ob selbstentzündende Vorgänge, Sonnenspiegelung, funkenproduzierende Werkzeuge, sich entzündende Dünge- oder Holzschutzmittel zur Entstehung dieses Brandes ursächlich waren“, sagte der Sachverständige. Es sei eine schwierige Situation und es konnte keine Spur für eine Zündquelle mehr gefunden werden.

Staatsanwalt plädierte auf Freispruch

Da die „Kausalität der Brandentstehung“ nicht mehr geklärt werden konnte und sich der Anklagevorwurf nicht bestätigt hatte, plädierte der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahme dafür, den Hattinger vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung freizusprechen.
„Mein Mandant ist für diesen tragischen Brand nicht verantwortlich und leider bleibt die Brandursache unklar“, sagte dann Rechtsanwalt Klein und beantragte ebenfalls Freispruch für den Hattinger. Richter Kimmeskamp sprach den Angeklagten dann vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung auf Kosten der Landeskasse frei, die auch alle Auslagen des Angeklagten übernimmt.

Erklärung: Brandursachenermittlung - Richtlinie 921
Aus dem Englischen übersetzt -NFPA 921, "Leitfaden für Brand- und Explosionsuntersuchungen", ist ein Dokument, das von der National Fire Protection Association veröffentlicht wird. Ziel ist es, "Richtlinien und Empfehlungen für die sichere und systematische Untersuchung oder Analyse von Brand- und Explosionsereignissen festzulegen". Die Brandursachenermittlung ist eine forensische Tätigkeit, die an Brandorten nach einem Brand erfolgt und aus der Sichtung, Dokumentation, Sicherung und Auswertung der dort zu findenden Spuren auf wissenschaftlicher Basis besteht. Es geht hierbei um die genaue Erklärung eines tatsächlich abgelaufenen Ereignisses aus den Spuren, die dieses Ereignis hinterlassen hat. Die Tätigkeit hat damit eine gewisse Ähnlichkeit zu der Tätigkeit eines Archäologen. (Quelle: Wikipedia)

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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