Amtsgericht Hattingen
Blutige Körperverletzung– 6 Monate Freiheitsstrafe

Ein in Hattingen wohnender 32-Jähriger wurde heute wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde „mit ernstem Bedenken“ noch einmal zur Bewährung ausgesetzt.

Die heutige Hauptverhandlung des Strafprozesses begann mit Verspätung. Der Angeklagte fehlte. Fünfzehn Minuten nach Prozessbeginn gab sich der Angeklagte vor dem Eingang des Amtsgerichtes am Fenster der Wachtmeisterei zu erkennen und äußerte seine Befürchtung, „vielleicht“ an Corona erkrankt zu sein und lieber erst gar nicht ins Amtsgericht zu seinem Prozess kommen zu wollen.
Amtsgerichtsdirektor Dr. Amann wurde aus dem Gerichtssaal hinzugezogen und „bewegte“ dann den corona-symptomfreien Angeklagten, an seinem Strafprozess teilzunehmen.
Kaum war dieser dann im Gerichtssaal, äußerte er lautstark und vehement seinen Unmut, weil ihm kein Pflichtverteidiger bewilligt wurde. Im Übrigen habe er die Ladung zu seinem Prozess nicht erhalten, nur von Freunden zufällig davon erfahren. Nach der Gerichtsakte war die Ladung nachweislich allerdings in den Briefkasten des Angeklagten zugestellt worden.
Der Angeklagte lebt von Hartz IV, ist zwölfmal vorbestraft, alkohol- und betäubungsmittelabhängig, befindet sich im Methadon-Programm und strebt nach seinen Worten jetzt eine Therapie an.
Zwei seiner russischen Freunde, deren Verständigung im Gericht durch eine Dolmetscherin sichergestellt wurde, hatten sich laut Anklageschrift am 8. Mai 2020, am Vortag des russischen Feiertages der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg, in einer Hattinger Wohnung „zum Umtrunk“ getroffen.
Plötzlich soll der Angeklagte, der in einer benachbarten Wohnung im gleichen Haus lebt, geklingelt haben. Als ihm dann die Türe geöffnet wurde, schlug er diese dem 46-Jahre alten Wohnungsinhaber so gegen das Gesicht, dass dieser direkt zu Boden ging. Die Faustschläge des Angeklagten versuchte ein weiterer anwesender 39-Jähriger durch Wegziehen des Täters vom gestürzten 46-Jährigen zu beenden. Beide fielen dabei auf den Gestürzten. Ein Schlüsselbeinbruch, zahlreiche Hämatome und Prellungen wurden als Folge im Krankenhaus bei dem 46-Jährigen Wohnungsinhaber attestiert.

Überall war Blut

„Auf dem Boden, an den Wänden und an der Kleidung, überall war Blut“, sagte dann ein Zeuge über die Folgen dieser Schlägerei, die aus vermuteter Beleidigung eines Familienangehörigen entstanden sein soll.
Am Ende der Beweisaufnahme folgte dann Amtsgerichtsdirektor Dr. Amann dem Strafantrag von Oberamtsanwältin Patricia Gloger und verurteilte den 32-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die der Strafrichter „mit ernstem Bedenken“ noch einmal zur Bewährung aussetzte. Er berücksichtigte dabei das Geständnis des Angeklagten und seine zum Tatzeitpunkt konsumierten berauschenden Mittel. Drei Jahre muss sich der Verurteilte jetzt straffrei führen, den Weisungen eines Bewährungshelfers Folge leisten und eine entsprechende Drogen- und Alkohol-Therapie absolvieren.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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