Amtsgericht
Bierflasche auf dem Kopf des Freundes zerschlagen – 7 Monate Haft auf Bewährung
Ein 35 Jahre alter Hattinger hatte sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsrichter zu verantworten. Wenn er sich nach dem heutigen Urteilsspruch jetzt drei Jahre straffrei verhält, muss er nur die Kosten der heutigen Gerichtsverhandlung bezahlen und nicht für sieben Monate in´s Gefängnis.
Der Angeklagte war nach eigenen Worten „krank vor Sorge“ was er durch seine Tat angerichtet hatte und entschuldigte sich dafür bei der Staatsanwältin und bei Richter Kimmeskamp.
Nach dem Genuss „einiger Bierchen“ war er Anfang Juli 2018 in der Wohnung eines Freundes mit einem weiteren Freund, bei dem später 3,1 Promille festgestellt wurden, in Streit geraten. Der Angeklagte hatte sich von diesem zehn Euro geliehen. Als er aufgefordert wurde, das Geld zurückzugeben, beanstandete er dessen hohen Alkoholkonsum.
Dieser wiederum lockte den Angeklagten mit dem Angebot, er würde ihm sogar zwanzig Euro leihen, wenn er die bereits geliehenen zehn Euro zurückgeben würde. „Das meinte ich natürlich nicht ernst“, wollte nur mein Geld zurück haben, sagte der Geschädigte als Zeuge aus. Von diesem Zeitpunkt an gab es bei ihm Erinnerungslücken.
Während sich der Angeklagte vom Geschädigten bedroht gefühlt haben will, schilderte der Wohnungsinhaber, dass die beiden Kontrahenten voreinander standen und der Angeklagte plötzlich die Bierflasche, die er in der Hand hielt, auf dem Kopf seines Freundes zertrümmerte.
Dessen Kopfplatzwunde musste mit 13 Stichen im Krankenhaus genäht werden. Gegen ärztlichen Rat verließ der Verletzte allerdings noch am gleichen Tag auf eigenes Risiko das EVK.
Notwehrhandlung bezweifelt
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bezweifelte eine Notwehrhandlung des Täters und plädierte für diese gefährliche Körperverletzung auf eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, zur Bewährung ausgesetzt.
Der in Begleitung seiner gesetzlichen Betreuerin sichtlich immer noch betroffene 35jährige Angeklagte bedauerte, bei dem Streit so impulsiv überreagiert zu haben. Er, der von der Grundsicherung lebt, sei froh, dass er seine frühere psychische Erkrankung durch intensive ärztliche Betreuung inzwischen im Griff habe und sei für die Zukunft eigentlich positiv gestimmt.
Den Urteilsspruch des Gerichtes, einer Bewährungshelferin unterstellt zu werden und die Freiheitsstrafe von sieben Monaten für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, akzeptierte er sofort.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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