Betrüger muss Gefängnisluft schnuppern – 4 Wochen Warnschussarrest

Ein 20-Jähriger aus Sprockhövel, bereits einschlägig vorbestraft, wurde heute wegen sieben Betrugstaten vom Jugendschöffengericht verurteilt. Er muss zunächst für vier Wochen in den Jugendarrest. Hält er weitere Auflagen des Gerichtes nicht genau ein, drohen ihm weitere 18 Monate Jugendhaft.

Strafverteidiger Dr. Hanisch gab direkt zu Beginn der Hauptverhandlung eine Erklärung ab, in der er im Namen seines Mandanten alle angeklagten Taten einräumte.

Kein betrogener Käufer verlangte vorher Käuferschutz-Absicherung
Um an Geld zu gelangen, verkaufte sein Mandant über Internetplattformen u.a. diverse Elektronikgeräte die er gar nicht besaß und kassierte dafür Geld. Keiner der gutgläubigen Käufer verlangte erstaunlicherweise dabei von ihm eine Absicherung über einen Zahlungsdienste-Käuferschutz.

Der Gesamtschaden bei den jetzt angeklagten sieben Betrugstaten belief sich auf 1.630,00 Euro. Obwohl der Angeklagte aus Sprockhövel schon im Oktober 2018 wegen diverser Betrugstaten zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt wurde, hatte diese Strafe ihn wohl nicht nachhaltig beeindruckt. Zwei Monate später begann er wieder mit weiteren Betrügereien.

Der vom Gericht bestellte Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der arbeitslose Angeklagte zwar entwicklungs- und reifeverzögert, dennoch voll schuldfähig ist. Sein familiäres Umfeld soll den jungen Angeklagten immer dermaßen aufgefangen haben, sodass dieser nicht lernte, dass sein strafbares Handeln negative Konsequenzen hat.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe und die Bewährungshelferin stellten dem Angeklagten kein positives Zeugnis aus. Sie betonten die Unzuverlässigkeit des Angeklagten und ergänzten, „unsere Bemühungen sind komplett in´s Leere gelaufen“.

Staatsanwalt plädierte für Jugendhaft ohne Bewährung
Staatsanwalt Kocherscheidt stellt in seinem Plädoyer heraus, dass der Angeklagte ohne jede Einsicht seit vier Jahren andere Leute um ihr Geld bringt. Er beantragte für die sieben Taten unter Einbeziehung der noch offenen früheren Bewährungsstrafen den Sprockhöveler für zwei Jahre und 9 Monate in die Jugendhaft zu schicken und den Gesamtschadensbetrag zur Wiedergutmachung für die Geschädigten bei ihm einzuziehen.

Strafverteidiger war anderer Meinung
Das sah Strafverteidiger Dr. Hanisch aus Hattingen anders. Alle Taten seines Mandanten seien von kindlicher Naivität geprägt und man müsse auch einen Bewährungsversager nicht direkt ins Gefängnis schicken.

Er zeigte eine Möglichkeit des Jugendgerichtsgesetzes auf, dem Heranwachsenden mit verschiedenen streng einzuhaltenden Auflagen sechs Monate Zeit zu geben, sich die Bewährung erst noch „zu verdienen“. Ergänzend wies er daraufhin, dass sein Mandant seit Monaten keine Straftat mehr begangen habe.

Gericht folgte Antrag des Strafverteidigers, jedoch mit Dauerarrest
Amtsgerichtsdirektor Dr. Amann verkündete dann das Urteil der drei Richter des Jugendschöffengerichtes. Wegen gewerbsmäßigen Betruges in sieben Fällen verhängten die Richter gegen den 20-Jährigen einen vierwöchigen Dauerarrest und eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
Er muss zusätzlich den Weisungen einer Bewährungshelferin Folge leisten, sich um eine berufliche Tätigkeit kümmern, sich straffrei führen, 200 Arbeitsstunden ableisten und 50 Euro monatlich an die Geschädigten zurückzahlen.

"Sie müssen Freiheitsentziehung lernen und sich danach durch einwandfreies Verhalten die Bewährung erst noch verdienen“, sagte Amtsgerichtsdirektor Dr. Amann zu dem Angeklagten. Erfüllt der 20-jährige aus Sprockhövel in den sechs Monaten alle Auflagen des Gerichtes, wird dieses danach entscheiden, ob die verhängte Strafe von 18 Monaten noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wird.

Im anderen Fall muss der junge Angeklagte unter Berücksichtigung seiner noch offenen und dann widerrufenen Bewährungsstrafen über drei Jahre in einer Jugendhaftanstalt verbringen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.