Jugendschöffengericht
Betrüger erhält keine Strafe und die Geschädigte kein Geld zurück

Das Verfahren gegen einen bereits vorbestraften 19-Jährigen aus Hattingen wegen Betruges wurde heute vom Hattinger Jugendschöffengericht eingestellt.

„Was soll ich dazu sagen, es stimmt“, sagte der Angeklagte, nachdem Staatsanwältin Droste zu Beginn der Hauptverhandlung die Anklage verlesen hatte. Im April 2019 hatte der Angeklagte über ebay eine playstation4 verkauft und dafür 150 Euro kassiert, obwohl er die playstation gar nicht besaß.

Das ist Betrug, sagte dazu die Staatsanwältin. Nun ist der Angeklagte beim Gericht kein Unbekannter. Er wurde zuletzt im September wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Außerdem, so die Staatsanwältin, werden bei der Staatsanwaltschaft Essen zwei weitere Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten geführt.

Drogenkonsument
Dieser lebt von Hartz 4 und wurde nach Stress mit seinem Vater von diesem der Wohnung verwiesen. Er ist nach eigenen Angaben seit fünf Jahren betäubungsmittelabhängig und konsumiert auch gegenwärtig noch Cannabis.

Erstaunlich war, dass dem Jugendschöffengericht nicht bekannt war, dass der Hattinger einen gesetzlichen Betreuer hat. Den Vorwurf des Richters, seinen Wohnungswechsel dem Gericht nicht mitgeteilt zu haben, kommentierte der Angeklagte mit den Worten, „das sei doch Aufgabe seines Betreuers“.

Die Vertreterin der Sprockhöveler Jugendgerichtshilfe schilderte, dass ein Antrag des Angeklagten auf ambulante Hilfe erfolglos sei, da bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Unterstützung wegen „mangelnder Mitwirkung des Angeklagten“ abgebrochen wurde. Auch zu einem ersten Gesprächstermin mit der Bewährungshelferin und der Jugendgerichtshilfe sei der Angeklagte erst gar nicht erschienen. Seinen letzten Kontakt zum Suchthilfezentrum der Caritas im Mai letzten Jahres hatte er auch nicht fortgesetzt.

Seine Aussage während der Hauptverhandlung „Die Jugendförderung in Deutschland sei für den A….“, erwiderte Richter Dr. Amann mit dem Satz, „So wird das nicht lange gut gehen, kümmern sie sich und korrigieren sie ihre Auffassung, dass alle anderen nicht genug um sie herumtanzen“.

Am Ende der Beweisaufnahme wurde dann mit Zustimmung der Staatsanwältin das Verfahren gegen den Hattinger eingestellt.

Der Angeklagte wurde auch nicht verpflichtet, der geschädigten playstation-Käuferin das Geld zurückzuzahlen. Tenor war, dass das Strafmaß aus der letzten Verurteilung, acht Monate Freiheitsentzug zur Bewährung ausgesetzt, ausreichend sei. Das Gericht will jetzt erst das Verhalten des Angeklagten während seiner Bewährung abwarten.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.