Amtsgericht Hattingen
Beleidigung von Polizeibeamten mit Geldstrafe geahndet

Ein bereits mehrfach vorbestrafter und noch unter Bewährung stehender 35-Jähriger aus Hattingen hatte sich jetzt wegen Beleidigung von Polizeibeamten vor dem Strafrichter zu verantworten. Er erhielt eine Geldstrafe von 1.200 Euro, die er noch im Gericht akzeptierte. Die Staatsanwältin hatte vorher auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung plädiert.

Mitte Oktober 2019 kam es nachts in der Hattinger Altstadt zu „Unstimmigkeiten“. Eintreffende Polizeibeamte erteilten dem Angeklagten einen Platzverweis, weil er „polizeiliche Maßnahmen“ störte. „Stimmt nicht“, sagte der Angeklagte, „ich wollte dem erteilten Platzverweis folgen und nach Hause gehen, nahm nur noch von einem Bekannten eine Zigarette entgegen und schon wurde ich festgenommen und in das Polizeigewahrsam gebracht. Bis heute hat man mir nicht gesagt warum“.
„Wir hatten in dieser Nacht mehrere Ingewahrsamnahmen“, sagte ein Polizeibeamter als Zeuge aus und erklärte, dass man die vorläufig Festgenommen am nächsten Morgen der Reihe nach entlassen wollte.
Dabei will er nach seinen Angaben die Zellentür des Angeklagten geöffnet und dabei erst erkannt haben, dass das die falsche Zelle ist, weil erst ein anderer freigelassen werden sollte.
Danach soll der Angeklagte lautstark die Polizeikräfte als Hurensöhne bezeichnet haben, wobei diese Beleidigung auch von den anderen Zelleninsassen gehört worden sein sollen.

Staatsanwältin plädiert auf 6 Monate Haft

„Ich habe Selbstgespräche geführt, geschimpft, vielleicht blöde Sachen gesagt, habe aber keinen persönlich beleidigt, erwiderte der Angeklagte, der sich seiner Freiheit im Polizeigewahrsam ohne Grund beraubt fühlte. Auch bestritt er entgegen der Aussagen der Polizeikräfte, dass seine Zellentür geöffnet worden sei, nur der Schieber des Sichtfensters an der Zellentür sei geöffnet worden.
Unter Berücksichtigung der Vorstrafen und der noch zwei offenen Bewährungen des Angeklagten plädierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung.

Rechtsanwalt Dr. Hanisch beantragt milde Geld- oder Bewährungsstrafe

Das sah Strafverteidiger Dr. Gregor Hanisch anders. Er betonte, dass sich sein Mandant zu Unrecht eingesperrt fühlte und bewertete dieses als herabgesetzten Unrechtscharakter.
Die Schimpfkanonade seines Mandanten bewerte er als „Luftablassen“ dessen Ärger und plädierte an das Gericht auf Verhängung einer milden Geld- oder Bewährungsstrafe.
Richter Johannes Kimmeskamp verurteilte den angeklagten Hattinger dann wegen Beleidigung tat- und schuldangemessen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen einkommensabhängig zu je 20 Euro, also insgesamt zu 1.200 Euro.
Während Verteidiger und Angeklagter dieses Urteil noch im Gerichtssaal akzeptierten, gab die Staatsanwältin dazu keine Erklärung ab.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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