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Bedrohung mit dem Messer bleibt für den Angeklagten ohne Folgen

Zwei Angeklagte verließen heute sichtlich erfreut den Gerichtssaal des Schöffengerichtes und umarmten sich spontan noch auf dem Gerichtsflur.
Bedrohung und Körperverletzung waren vorher Gegenstand der Anklage.

Nachdem ein Verteidiger direkt zu Beginn der Schöffensitzung um ein nichtöffentliches Rechtsgespräch bat, zogen sich die Richter des Schöffengerichtes, der Staatsanwalt und die Rechtsanwälte der Angeklagten zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp erklärte danach, dass das Gespräch zur Anbahnung einer Verständigung ohne Ergebnis blieb.

Der 27jährige Hattinger, bereits vorbestraft und noch unter Bewährung stehend, wurde von Staatsanwalt Björn Kocherscheidt beschuldigt, Anfang Juli 2018 in der Wohnung eines Freundes in Hattingen im Streit unter Einsatz des Messers gedroht zu haben, diesen abzustechen.

Der Mitangeklagte 24jährige Sprockhöveler, der bei der Tat ebenfalls anwesend war, soll während des Streites auf den Wohnungsinhaber eingeschlagen haben.

Beide Angeklagte verweigerten die Aussage
Beide Angeklagten machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Der angegangene Wohnungsinhaber rief am Tattag einen Nachbarn um Hilfe, der spontan in der Wohnung erschien und dem Angeklagten aus Hattingen das Messer abnahm. „Hätte er mir das Messer nicht sofort gegeben“, hätte es schlecht um den Angeklagten ausgesehen, sagte der „nicht zu übersehene“ Nachbar als Zeuge aus.

Es war eben ein Streit unter ehemaligen Freunden, erklärten die Anwälte der Angeklagten dazu.

Am Ende der Beweisaufnahme wurde das Verfahren gegen den Hattinger unter Berücksichtigung der Vorgaben der Strafprozessordnung in Paragraph 154 vorläufig eingestellt. Dabei wurde eine rechtskräftige Verurteilung aus dem Jahre 2018 berücksichtigt, bei dem das Hattinger Gericht gegen diesen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verhängte und die Strafe für drei Jahre zur Bewährung aussetzte.

Das Verfahren gegen den Sprockhöveler wurde gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von eintausend Euro an die Krebshilfe Hattingen/Sprockhövel ebenfalls eingestellt.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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