Azubi muss in Dauerarrest - Junge Frau in Angst und Schrecken versetzt

Ein 21-Jähriger wurde jetzt wegen Freiheitsberaubung, vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und versuchter Nötigung verurteilt. Unter Anwendung des Jugendstrafrechts muss er zwei Wochen Dauerarrest verbüßen, 3.600 Euro an seine frühere Freundin zahlen und darf vier Monate lang kein Kraftfahrzeug führen.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn, seit September letzten Jahres im Rahmen übersteigerter Eifersucht seine damalige Freundin eingesperrt, geschlagen, beleidigt, verfolgt und bedroht zu haben.

Angeklagter zeigte keine Regung
„Das wurde alles ein bisschen dramatisiert“ sagte der junge Angeklagte zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Die Beziehung mit seiner früheren Freundin verlief aber nicht gerade reibungslos.

Nach einer ersten Trennung eskalierte bei einem Treffen in einer Hattinger Wohnung Ende August 2018 die lautstarke Aussprache der beiden jungen Leute. Der Angeklagte hinderte dabei seine Freundin am Verlassen der Wohnung, kniete sich auf sie und schlug sie ins Gesicht.

Diese betrachtete das später als „einmaligen Ausrutscher“, nahm die Entschuldigung des Angeklagten an und führte die Beziehung erstaunlicherweise weiter.

Das junge Paar trennte sich dann aber wenige Monate später. Der Angeklagte versuchte trotzdem immer wieder, seine frühere Freundin gegen deren Willen zu einer Aussprache zu bewegen.

Ende Januar 2019 traf sich das Pärchen zufällig in einem Fitness-Studio. Ein junger Sportler, der sich mit der früheren Freundin des Angeklagten unterhielt, wurde dann vom Angeklagten attackiert. Nachdem weitere Sportler verhinderten, dass noch mehr passierte, wurde die frühere Freundin des Angeklagten dann noch von ihm mit dem Tode bedroht.

Junge Frau leidet bis heute
Kurze Zeit später verfolgte der Angeklagte mit seinem Auto nachts seine Ex-Freundin, nötigte und beleidigte sie. „Er kam in der 30-Zone mit hohem Tempo und mit Lichthupe hinter mir her, fuhr ganz dicht auf und machte dann eine Vollbremsung“, sagte die Geschädigte unter Tränen bei ihrer Zeugenaussage.

Im Februar erwirkte sie dann parallel zu einer Strafanzeige bei der Polizei beim Amtsgericht ein Näherungs- und Kontaktaufnahmeverbot gegen den Angeklagten.

Sie leidet noch heute unter Panikattacken, wenn sie den Angeklagten in der Stadt sieht.
Erst kurz vor Ende der Beweisaufnahme änderte der Angeklagte dann seine Aussagebereitschaft, räumte einige Anklagepunkte ein und rang sich eine Entschuldigung bei seiner Ex-Freundin ab.

„Sie haben sich eine Entschuldigung abgerungen, die der Spucke nicht wert war, mit der sie diese geäußert haben“, sagte Amtsgerichtsdirektor Dr. Amann zum 21-jährigen Angeklagten.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe sah bei diesem, der sich nach bestandenem Abitur aktuell in einer kaufmännischen Ausbildung befindet, überhaupt keine Reifeverzögerung. Da die Eifersuchtsattacken und die mangelnde Impulskontrolle aber als jugendtypisch angesehen werden, plädierte er noch für die Anwendung des Jugendstrafrechtes.

Amtsgerichtsdirektor Dr. Amann sprach dann sein Urteil: Zwei Wochen Dauerarrest für den jungen Angeklagten und Zahlung von 3.600 Euro an seine frühere Freundin. Weiterhin darf er vier Monate lang kein Kraftfahrzeug führen und muss an dem nächsten Anti-Aggressionstraining teilnehmen.

Mit dem Hinweis an den Angeklagten, dass die Ahnung der nachgewiesenen Taten nach Erwachsenem-Strafrecht eine deutliche Freiheitsstrafe gegeben hätte, beendet Richter Dr. Amann die Hauptverhandlung.

Der Auszubildende muss, sofern das Urteil Rechtskraft erlangt, nach Ladung zum Arrestantritt zwei Wochen Urlaub nehmen, anderenfalls er deutlichen Erklärungsbedarf gegenüber seinem Arbeitgeber hat.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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