Hattingen
Angriff auf Hattinger Polizeiwache verhindert
Ein 34-jähriger Hattinger hatte sich heute wegen Bedrohung im Bereich der Hattinger Polizeiwache vor dem Strafrichter zu verantworten. Am Ende der Hauptverhandlung wurde der Angeklagte als schuldunfähig beurteilt. Ein wegen seelischer Störungen Schuldunfähiger kann nach dem Strafgesetzbuch nicht bestraft werden.
Als die Sachverständige ihr Gutachten erläuterte, wurde es still im Gerichtssaal. Ursprünglich beabsichtigte der Angeklagte, der sich auch von der 5-G-Technik der Funkmasten verfolgt und bestrahlt fühlt, sich vor der Hattinger Polizeiwache in die Luft zu sprengen.
Abhörwanzen im Körper
Dieses Vorhaben änderte er aber dann, lief Anfang Januar 2020 vor der Wache auf- und ab und hantierte bzw. drohte mit einem Ziegelstein. Seiner damaligen Auffassung nach haben auch Polizeibeamte Schuld an seinen Verfolgungsgedanken und an den seiner Meinung nach in seinem Körper befindlichen Chips und Abhörwanzen.
„Es ist mir total unangenehm und tut mir sehr leid, dass ich mich daneben benommen habe“, äußerte der Angeklagte während der heutigen Hauptverhandlung immer wieder gegenüber den Polizeibeamten.
„Ich hörte Schreie vor der Wache und sah den Angeklagten laut mit sich selbst reden und mit einem Ziegelstein drohen“, sagte ein Polizeibeamter aus, der dann in den Außenbereich vor das Gebäude ging um den Angeklagten zu überprüfen. Dieser verließ aber fluchtartig den Bereich vor der Polizeiwache und ging, vom Polizeibeamten auf Abstand verfolgt, Richtung Südstadt. Zur Verstärkung trafen dann zusätzliche Polizeikräfte ein.
Angeklagter hatte Tunnelblick
„Er nahm unseren Streifenwagen überhaupt nicht wahr“, obwohl wir ihm entgegenkamen, sagte ein weiterer Polizeibeamter aus. Der Angeklagte ließ dann nach „deutlicher Ansprache“ durch die Beamten eine in seiner Hand befindliche Glasscherbe fallen und legte sich freiwillig auf den Boden, um von diesen fixiert zu werden.
Nach seinem Transport in das Polizeigewahrsam wurde er anschließend in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht und dort behandelt.
Es wurde ein schizophrener Zustand diagnostiziert, bei dem meist Wahn und Halluzination, Unruhe und Erregung verbunden sind mit oft unsinnigen, für die Umgebung nicht verständlichen Verhaltensweisen.
Die Lebensgeschichte des Angeklagten ist seit seinem 15. Lebensjahr geprägt vom Betäubungsmittelkonsum. Von Cannabis über Amphetamine bis zu Heroin und zum Schnüffeln von Feuerzeuggas, dieser Konsum zeigte wieder einmal die erschreckenden gesundheitlichen Langzeitfolgen auf.
Wiederholungsrisiko gering
Da die Gutachterin die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholungstat unter der derzeit engmaschigen Betreuung des Angeklagten als sehr gering bewertete, verzichtete das Gericht auf eine dauerhafte Unterbringung in einem Fachkrankenhaus.
Richter Kimmeskamp folgte dann der Empfehlung der Ärztin und den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, stellte die Schuldunfähigkeit des Angeklagten bei dem Anklagevorwurf fest und sprach den Hattinger vom Vorwurf der Bedrohung frei.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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