Hattingen - Mord am Röhrkenweg
Angeklagter schweigt auch am zweiten Prozesstag
Die Richter der Schwurgerichtskammer beim Landgericht in Essen haben heute in einer fünfstündigen Hauptverhandlung Zeugen befragt, die das Mordopfer Ende April 2020 aufgefunden bzw. den Angeklagten zur Polizeiwache gebracht hatten, als sich dieser den Beamten stellte.
Corona-Auswirkungen waren auch am zweiten Verhandlungstag im großen Sitzungssaal des Landgerichtes in Essen zu spüren. Besucherplätze waren reduziert, die Einhaltung großzügiger Abstandsflächen zwischen den Gerichtsparteien war gewährleistet und wurde durch Mikrofontechnik unterstützt. Der Dolmetscher des Angeklagten konnte für diesen simultan per Mikrofon übersetzen, der Angeklagte vernahm dabei die Übersetzungen über Ohrhörer in seiner Landessprache, sodass die Verständigung beim Prozessablauf durch ein "ständiges Gemurmel" des Dolmetschers nicht beeinträchtigt wurde. Immer wieder wurde dann kurz die Hauptverhandlung unterbrochen, damit die Justizkräfte den großen Sitzungssaal lüften konnten.
Tatort-Bilder auf Großleinwänden
Die Betrachtung von Bildern in den Akten des Schwurgerichtes durch Prozessbeteiligte wurde aufgrund der Corona-Bedingungen durch Präsentation der Bilder auf zwei Großleinwänden ersetzt. Einfühlsam wies der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer Schmitt vor Präsentation darauf hin, dass einige Bilder vom Tatort und vom aufgefundenen Mordopfer für die im Gerichtssaal Anwesenden emotional schockierend sein könnten. Der Angeklagte verbarg sein Gesicht in seinen Händen, als Bilder vom Tatort und von dem Getöteten auf der Großleinwand erschienen.
Als erster Zeuge schilderte ein Freund des getöteten 71-Jährigen dessen Lebensumstände und beurteilte ihn als netten, hilfsbereiten Menschen, der allein in dem abgelegenen Haus wohnte. Nach seinen Schilderungen verfügte das Mordopfer nur über wenig Rente und übte einen kleinen Nebenjob aus. Immer wieder soll es dann aber an Wochenenden zu Treffen von Freunden und Bekannten dort auf dem Grundstück gekommen sein, um zu grillen und zu feiern.
Noch am Abend vor der Tat gab es dort ein diesbezügliches Treffen mehrerer Bekannter. Als der Zeuge am nächsten Tag den 71-Jährigen nicht - und dessen Katzen hungrig vorfand, machte er sich auf die Suche nach seinem Freund, nachdem er die Katzen gefüttert hatte.
Er fand diesen dann erschlagen in einem Kellerraum. Da er mit der von ihm gewählten Rufnummer die Polizei nicht erreichen konnte, wählte er den Notruf der Feuerwehr und will den später eintreffenden Rettungskräften verdeutlicht haben, dass deren geplante Reanimation des deutlich sichtbar Erschlagenen sinnlos sei. Die Polizei wurde dann hinzugezogen und verständigte die Mordkommission.
Verständigungsprobleme noch nicht geklärt
Der 45-jährige Angeklagte aus Ungarn, der in Hattingen-Blankenstein in einem nur karg eingerichteten Ein-Zimmer-Raum lebte und kaum deutsch spricht, soll dann am Tag nach der Tat bei einem Zimmernachbarn vorgesprochen und zum Ausdruck gebracht haben, er habe Redebedarf, habe „Mist gebaut“ und wolle zur Polizei gebracht werden. Der als Zeuge gehörte Zimmernachbar sagte aus, der als Restauranthilfe beschäftigte Angeklagte erschien ihm mittellos, habe öfter von ihm etwas Kaffee und Zigaretten erhalten und sei von dem Restaurant, bei dem er beschäftigt war und auch wohnte, aufgrund von Corona entlassen worden. Der Zeuge ermöglichte es dem Angeklagten noch, mit dem ungarischen Konsulat zu telefonieren.
Unter Zuhilfenahme einer Übersetzungs-App auf dem Handy des Angeklagten will der Zimmernachbar des Angeklagten am Tage nach der Tat bruchstückhaft verstanden haben, dass dieser einen Mann ermordet habe. Anschließend sei dann diese Aussage wieder zurückgenommen worden. „Mal gestand er den Mord, dann wieder nicht, er wirkte einfach nur hilflos und erschien mir „arm wie eine Kirchenmaus“ zu sein“, sagte der Zeuge über den Angeklagten aus.
„Als ich dann mit dem Angeklagten auf der Hattinger Polizeiwache vorsprach und den Sachverhalt schilderte, brannte dort plötzlich die Hütte“, sagte der Zeuge. Er musste sich sofort vom Angeklagten entfernen, der Handfesseln angelegt bekam, durchsucht und in das Polizeigewahrsam gebracht wurde.
Urteil im Januar 2021
Der als Zeuge gehörte Tatortbeamte der Mordkommission aus Hagen schilderte dann die Ermittlungsergebnisse der Polizei. Unterstützend bei der Bearbeitung dieses Verbrechens wurde die Fliegerstaffel der Polizei tätig, die Luftbilder von dem Grundstück erstellte. Das Landeskriminalamt unterstützte die Mordkommission bei der Tatortvermessung und bei den Laboruntersuchungen.
„In der Wohnung des Toten fanden wir eine einbruchtypische Unordnung“, sagte der Kriminalbeamte. Bei der Durchsuchung des Angeklagten auf der Polizeiwache wurde bei diesem unter anderem ein Schlüssel gefunden, mit dem man die Kellertür des Hauses des Mordopfers aufschließen kann. Wie der Vorsitzende Richter des Schwurgerichtes ergänzend mitteilte, sei das Mordopfer vor Jahren an der gleichen Wohnadresse, an der auch der Angeklagte wohnte, einmal gemeldet gewesen.
Der Prozess wird mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt. Mit einem Urteil wird Mitte Januar 2021 gerechnet.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.