Landgericht Essen, 2. Verhandlungstag
Angeklagter bestreitet Messerangriff gegen seinen Vater

Der Angeklagte neben seinem Verteidiger RA Peter Steffen aus Hattingen
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  • hochgeladen von Hans-Georg Höffken

Am zweiten Verhandlungstag hat der 41-Jährige, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, Mitte Juli 2019 einen Messerangriff in Hattingen-Welper auf seinen Vater verübt zu haben, umfangreich ausgesagt. Er bestritt jedoch, einen Messerstich gegen seinen Vater ausgeführt zu haben, bezichtigte diesen gleichzeitig der Falschbeschuldigung.

Der Angeklagte ist sicherlich kein „unbeschriebenes Blatt“, er konnte sich an manche seiner über zwanzig Vorstrafen gar nicht mehr erinnern. Das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und seinem Vater scheint unüberbrückbar zerrüttet zu sein.

Er bestritt am zweiten Verhandlungstag, seinen Vater körperlich angegriffen, erst recht mit einem Messer auf diesen eingestochen zu haben. Wie Staatsanwältin Julia Schweers-Nassif dem STADTSPIEGEL auf Nachfrage im Gericht mitteilte, wurde von der Mordkommission auch ein Messer als Tatwerkzeug nicht gefunden bzw. sichergestellt.

Familienstreit eskalierte in Welper
„Mein Vater ist bei unserer verbalen Auseinandersetzung am Tattag, die wir nach draußen vor das Haus verlegt hatten, im Grünbereich in Hattingen-Welper gestrauchelt und in ein Gebüsch gefallen, in dem Müll lag, dabei hat er sich verletzt“, sagte der Angeklagte und begründete damit die Verletzungen seines Vaters.

Er entkräftete weiterhin den Anklagegrund, der Streit sei darüber entstanden, weil sein Vater ihm die Anschrift seiner früheren Frau und seiner Kinder nicht mitgeteilt hätte mit der Aussage, dass er schon eine Woche vor der Tat bei der Wohnanschrift seiner Exfrau in Schwerte gewesen sei.

Seine illegale Einreise aus Montenegro nach Deutschland erklärte er mit dem Argument, er habe nicht mehr gewusst, bis zu welchem Jahr er nicht einreisen durfte, er wollte aber nach langer Zeit unbedingt einmal wieder seine Kinder sehen, die in Deutschland leben.

Der Angeklagte entrüstete sich über die Art und Weise der öffentlichen Fahndung nach ihm. „Ich bin wie ein Schwerverbrecher oder Terrorist mit Foto und Namen gesucht worden“, erklärte er und beschwerte sich über seine derzeitigen Haftbedingungen, die er mit Folter bezeichnete. „Aufgrund meiner Herkunft und meines Glaubens gehöre ich in der JVA zu einer Minderheit und bin dauernden Schikanen ausgesetzt“, sagte der Angeklagte.

Den Foltervorwurf in der JVA wies Richter Schilling dann sofort mit der Aussage, in deutschen Haftanstalten wird nicht gefoltert“, zurück.

Urteil am 4. Februar 2020
Da die Eltern des Angeklagten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten, wird am kommenden dritten Verhandlungstag ein Richter des Hattinger Amtsgerichtes, der die Eltern nach der Tat vernommen hatte, als Zeuge über den Inhalt dieser Vernehmung aussagen. Weiterhin wird dann die Gerichts-Gutachterin die Schuldfähigkeit des Angeklagten beurteilen und die Richter der Großen Strafkammer werden nach den Plädoyers ihr Urteil verkünden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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