Hattingen
Angebliche Hausvermittlung – Hattingerin zahlt bar und verliert 48.500 Euro
Ein 41 Jahre alter Handwerker hatte sich wegen Betruges vor dem Strafrichter zu verantworten. Seine im September 2018 angebliche Vermittlung eines Hauses in Hattingen entpuppte sich als Betrug. Er kassierte von einer Hattingerin dabei 48.500 Euro und wurde heute zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Den zu Unrecht kassierten Geldbetrag muss er der Geschädigten zurückzahlen.
Die Geschichte ist kaum zu glauben, dennoch passiert. Der Angeklagte wusste seit mehreren Jahren, dass die aus seiner Nachbarschaft stammende Hattingerin ein Haus kaufen möchte. Er offerierte ihr ein angeblich zur Versteigerung stehendes Haus in Winz-Baak, welches beim Amtsgericht in Bochum zur Versteigerung anstehen würde. Sein Bekannter sei der Erbe dieses Hauses, allerdings sei dieser aktuell in finanziellen Nöten. Die Hattingerin bemerkte dabei nicht, dass ein in Hattingen befindliches Haus nur beim Hattinger Amtsgericht zwangsversteigert werden kann, nicht jedoch in Bochum.
Der Angeklagte will nach seiner Einlassung bei Gericht dabei nur die Absicht verfolgt haben, nach Erwerb des Hauses durch die Hattingerin sämtliche Trockenbauarbeiten für diese dort auszuführen, um seiner jungen Selbständigkeit ein Auftragspolster zu sichern. Nun war das Haus allerdings gar nicht zu verkaufen und sollte auch nicht beim Amtsgericht Bochum versteigert werden.
Bei einem Treffen des Angeklagten, des angeblichen Erbes des Hauses und der Hattingerin in ihrer Wohnung, wurden Details abgesprochen und der Kaufpreis für das Haus einfach geschätzt. Damit der angeblich finanzschwache Bekannte des Angeklagten seinen Verpflichtungen beim Gericht nachkommen könne, sollten sofort 12.500 Euro in bar gezahlt werden. Die Hattingerin besorgte das Geld von einem Bochumer Kreditinstitut und übergab dem Angeklagten diese Summe, der damit angeblich nach Bochum zum Amtsgericht fuhr.
Auf dem OBI-Parkplatz 36.000 Euro in bar übergeben
Eine von ihr formulierte Vereinbarung wurde von den Beteiligten unterschrieben, natürlich vollkommen wertlos bei Grundstücksgeschäften, da diese von einem Notar beurkundet werden muss.
Einige Tage nach der ersten Geldübergabe forderte der Angeklagte von der Hattingerin eine weitere Barzahlung in Höhe von 36.000 Euro. Die Hattingerin hob auch diesen Geldbetrag von ihrem Konto in 500 Euro-Scheinen ab und händigte das Geld dem Angeklagten auf dem Parkplatz bei OBI aus.
Bei einem von der Käuferin vereinbarten Notartermin erschienen dann weder der Angeklagte noch sein Bekannter, der das besagte Haus angeblich erben sollte; ein teurer Reinfall für die 44-Jährige aus Hattingen.
Bis zuletzt blieb der Angeklagte dabei, dass er nur Erfüllungsgehilfe seines Bekannten gewesen sei. Dieser wurde allerdings in einem separaten Prozess vom Vorwurf des Betruges freigesprochen, da er nur als „stiller Strohmann“ des Angeklagten fungiert hatte.
Während die Vertreterin der Staatsanwaltschaft für diesen Betrug acht Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt beantragte, sah Strafverteidiger Oberhagemann bei seinem Mandanten keine Täuschungshandlung bestätigt, zumal sich alle Beteiligten auf ihre juristische Unerfahrenheit verlassen hätten und plädierte auf Freispruch.
Richter Kimmeskamp verhängte dann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gegen den mehrfach vorbestraften Angeklagten und setzte diese Strafe aufgrund einer günstigen Sozialprognose für drei Jahre zur Bewährung aus.
Er gab dann einer Adhäsionsklage der geschädigten Hattingerin statt und verurteilte den Angeklagten, 48.500 Euro zuzüglich Zinsen an diese zurückzuzahlen.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.